Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow am 25.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Kothendorf gefasst hat, liegt nunmehr der Vorentwurf mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der dazugehörigen Begründung zur Beschlussfassung vor.

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ umfasste im Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 die Flurstücke 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 149/3, 149/4, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf.

 

Aus diesem werden folgende Flurstücke entfernt: 149/3 und 149/4, Flur 1, Gemarkung Kothendorf.

 

Dementsprechend besteht der neue Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ sowie die 4. Änderung des gültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsow aus des Flurstücken 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf.

 

Der neue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan Anlage 1 zu entnehmen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich des Ortsteils Kothendorf und südlich der L042, östlich und westlich der Walsmühler Straße.

Insgesamt sollen nun ca. 130 ha überplant und eine installierte Leistung von ca. 130 MWp erreicht werden. Eine Änderung der geplanten Flächennutzung für die restlichen Flächen erfolgt nicht und entspricht dem Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Vorentwurf umfasst die Umsetzung der im Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 beschlossenen Planungsziele. Er dient der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und Zwecke, den planerischen Lösungsansatz, der für die weitere Entwicklung und Nutzungsausrichtung in Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sein.

Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern sein.

Verfahren

Nach der Billigung des Vorentwurfes durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Grundlage des BauGB durchgeführt. Alsdann werden die eingehenden Stellungnahmen geprüft und einer Abwägung zu unterziehen sein. Daraufhin wird dann der Entwurf des B-Planes erstellt und den politischen Gremien der Gemeinde zwecks Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt.

Beschluss:

  1. Der von der Gemeindevertretung am 25.04.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ der Gemeinde Warsow wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der anliegenden Übersichtskarte angepasst. Der Planungsraum umfasst nun einen Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca. 130 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Kothendorf: 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152. Die Gemeindevertreter stimmen der Anpassung des Plangeltungsbereichs zu.

 

  1. Der Beschluss vom 25.04.2022 ist mit dem angepassten Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Warsow ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ der Gemeinde Warsowund die dazugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand 17.11.2022) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung sowie durch die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Amtes Stralendorf erfolgen.

 

  1. Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

-       Übersichtsplan

-       Vorentwurfsplanung Stand 17.11.2022 B-Plan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ mit Begründung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: 0