Sitzung: 12.12.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/532
Sach- und Rechtslage:
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow am
25.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Kothendorf gefasst hat,
liegt nunmehr der Vorentwurf mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der dazugehörigen
Begründung zur Beschlussfassung vor.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 7
„Solarpark Kothendorf“ umfasste im Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 die
Flurstücke 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145,
146, 147, 148, 149/1, 149/3, 149/4, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15,
121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf.
Aus diesem werden folgende Flurstücke entfernt: 149/3
und 149/4, Flur 1, Gemarkung Kothendorf.
Dementsprechend besteht der neue Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ sowie die 4. Änderung des gültigen
Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsow aus des Flurstücken 4/1, 12, 122, 124,
136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und
teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung
Kothendorf.
Der neue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden
Lageplan Anlage 1 zu entnehmen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich
des Ortsteils Kothendorf und südlich der L042, östlich und westlich der
Walsmühler Straße.
Insgesamt sollen nun ca. 130 ha überplant und eine
installierte Leistung von ca. 130 MWp erreicht werden. Eine Änderung der
geplanten Flächennutzung für die restlichen Flächen erfolgt nicht und
entspricht dem Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022.
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Vorentwurf umfasst die Umsetzung der im
Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 beschlossenen Planungsziele. Er dient der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch).
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen
der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und
Zwecke, den planerischen Lösungsansatz, der für die weitere Entwicklung und
Nutzungsausrichtung in Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten sein.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung aufzufordern sein.
Verfahren
Nach der Billigung des Vorentwurfes
durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf
Grundlage des BauGB durchgeführt. Alsdann werden
die eingehenden Stellungnahmen geprüft und einer Abwägung zu unterziehen sein.
Daraufhin wird dann der Entwurf des B-Planes erstellt und den politischen
Gremien der Gemeinde zwecks Beschlussfassung für den Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss vorgelegt.
Beschluss:
- Der von der Gemeindevertretung am 25.04.2022 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ der
Gemeinde Warsow wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der
anliegenden Übersichtskarte angepasst. Der Planungsraum umfasst nun einen
Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca. 130 ha und umfasst
folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung
Kothendorf: 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140,
142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2,
15, 121, 123 und 152. Die Gemeindevertreter stimmen der Anpassung des
Plangeltungsbereichs zu.
- Der Beschluss vom 25.04.2022 ist mit dem angepassten
Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung
der Gemeinde Warsow ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark
Kothendorf“ der Gemeinde
Warsow“ und die
dazugehörige Begründung wird in
der vorliegenden Fassung (Stand 17.11.2022) gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung sowie durch die Einstellung der Planunterlagen auf der
Internetseite des Amtes Stralendorf erfolgen.
- Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Die Anlagen
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Vorentwurfsplanung Stand 17.11.2022 B-Plan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“
mit Begründung
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0