Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend Ziffer 6.4. – Umweltbelange - der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 sind als Ersatz/Ausgleich für die Baumfällung 6 Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Weiterhin sind als Maßnahmen zugunsten von Gehölzbrütern auf einer Fläche von 20 m Länge und 7 m Breite die Pflanzung einer freiwachsenden dreireihigen Strauchhecke zu pflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu erhalten.

Die Anlegung der v.g. Ausgleichsmaßnahmen ist in der Gemarkung Pampow, Flur 7, Flurstück 288/2 (nach BOV Fst. 510), Eigentümer Gemeinde Pampow, vorgesehen.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Für die Umsetzung der Ausgleichmaßnahmen ist mit dem Vorhabenträger und der Gemeinde Pampow eine vertragliche Vereinbarung über die Bereitstellung der Ausgleichsflächen abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

Einmalige Einnahme von ca. 3.400 EUR

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:

 

  1. den Bürgermeister und den 1. stellvertretenden Bürgermeister zu ermächtigen, die anliegende Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen in der Gemarkung Pampow, Flur 7, Flurstück 288/2 (nach BOV Fst. 510), zu unterzeichnen. Das Nutzungsentgelt für die Bereitstellung der Ausgleichsflächen beträgt 3.400 €.

 

 

Anlage:

Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt:                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           0