Sitzung: 02.11.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/248
Sach- und Rechtslage:
Entsprechend Ziffer 6.4.
– Umweltbelange - der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 sind als
Ersatz/Ausgleich für die Baumfällung 6 Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und
auf Dauer zu erhalten. Weiterhin sind als Maßnahmen zugunsten von Gehölzbrütern
auf einer Fläche von 20 m Länge und 7 m Breite die Pflanzung einer
freiwachsenden dreireihigen Strauchhecke zu pflanzen, zu pflegen und auf Dauer
zu erhalten.
Die Anlegung der v.g. Ausgleichsmaßnahmen ist in der Gemarkung Pampow, Flur 7, Flurstück
288/2 (nach BOV Fst. 510), Eigentümer Gemeinde Pampow, vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Für die Umsetzung der Ausgleichmaßnahmen ist mit
dem Vorhabenträger und der Gemeinde Pampow eine vertragliche Vereinbarung über
die Bereitstellung der Ausgleichsflächen abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Einmalige
Einnahme von ca. 3.400 EUR
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:
- den Bürgermeister
und den 1. stellvertretenden Bürgermeister zu ermächtigen, die anliegende
Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen in der Gemarkung
Pampow, Flur 7, Flurstück 288/2 (nach BOV Fst. 510), zu unterzeichnen. Das Nutzungsentgelt für
die Bereitstellung der Ausgleichsflächen beträgt 3.400 €.
Anlage:
Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0