Sitzung: 22.03.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WIT/645
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt den bestehenden städtebaulichen
Missstand einer brachliegenden ehemaligen Schweinemastanlage zu beseitigen.
Dazu soll das Gebiet überplant werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von Wohnbebauung geschaffen werden. Wittenförden stellt
aufgrund der Lage in direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Schwerin einen
attraktiven Wohnort mit günstiger infrastruktureller Ausstattung dar.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 16 besteht darin, die Flächen
eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gewerbebetriebes planungsrechtlich für
die Bebauung mit Wohnhäusern vorzubereiten. Die Wiedernutzbarmachung von
innerörtlichen Flächen für Wohnnutzungen kann dabei als besonders wichtig
angesehen werden. Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung im Norden, Nordosten und Westen
des Plangebietes handelt es sich daher um eine Arrondierung des
Siedlungszusammenhanges.
Mit der
Erarbeitung des Vorentwurfs wurden im Norden des Geltungsbereiches weitere
Flächen aufgenommen, die für die Bebauung mit Wohnhäusern planungsrechtlich
vorbereitet werden sollen. Es handelt sich dabei um die Flurstücke 86/1 und 86/2 (teilw.), Flur 2,
Gemarkung Wittenförden. Die Straßenflurstücke 84/4 (teilw.) und 109/4 (teilw.)
werden zur Sicherung der Erschließung ebenfalls in den Geltungsbereich
aufgenommen.
Das Plangebiet besteht aus zwei Allgemeinen Wohngebieten, die sich
aufgrund ihrer Lage im Geltungsbereich nach dem Maß der baulichen Nutzung
unterscheiden. So kann durch die Höhenentwicklung der künftigen Gebäude der
Übergang zur freien Landschaft positiv beeinflusst werden. Erschlossen wird das
Gebiet über eine ringförmige Planstraße, die über eine Nord-Süd-Achse mit der
Alten Dorfstraße verbunden ist. Zudem soll im Zentrum des Plangebietes eine
parkartige Grünfläche entstehen, die durch Fußwegeverbindungen im Nordwesten an
die vorhandene Bebauung anschließen soll.
Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 16 werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden
frühzeitig beteiligt.
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Wittenförden beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches im
Norden (Flurstücke 84/4 (teilw.), 86/1, 86/2 (teilw.) und 109/4 (teilw.), Flur
2, Gemarkung Wittenförden; gemäß beiliegenden Übersichtsplan. Der
Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Maßgabe: Erhalt des ländlich,
dörflichen Charakters.
2.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Wittenförden billigt den vorliegenden Vorentwurf (Stand:
09.03.2022) des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wiesengrund“ und den Vorentwurf der
Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
3.
Die Gemeindevertretung
beschließt, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der
Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme, auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung, aufzufordern (§ 4 Abs. 1 BauGB).
4.
Die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2BauGB durchzuführen.
5.
Die Anlagen sind
Bestandteil dieses Beschlusses
6.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Vorentwurfsplanung Stand
09.03.2022 B-Plan Nr. 16 „Wiesengrund“ mit Begründung inkl. Umweltbericht
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /