Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ beschlossen.

Auf der Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 11.02.2021 hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.03.2021 die Entwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeinde hat Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und TÖB sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erhalten. Die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden gewertet und geprüft. Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Planunterlagen werden gemäß dem Abwägungsbeschluss angepasst bzw. ergänzt. Es ergeben sich Ergänzungen und Hinweise, die zu berücksichtigen sind.

·         Herausnahme der Bäume aus der Straßenverbindung zur Schweriner Straße und Ausweisung dieser Straße als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / verkehrsberuhigter Bereich"

  • alle „externen" Ausgleichsmaßnahmen werden unter Textziffer 6 nunmehr zusammengefasst, auch hinsichtlich der Lerchenfenster und den zu erwartenden Eingriffen im Plangebiet zugeordnet
  • geänderte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aufgrund der Stellungnahme des Landkreises, Untere Naturschutzbehörde, - anlegen einer neuen Hecke
  • die unteren Bezugspunkte für die Bestimmung der Höhe baulicher Anlagen sind nunmehr je Baufeld (bzw. den Höhenangaben entsprechend) bestimmt
  • Zulässigkeit von Fassadenbegrünungen 
  • Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien für die Gestaltung von Stellplätzen (hier: Oberflächen von Stellplätzen)

·         redaktionelle Anpassungen gem. Stellungnahme des Kreises zur Vermaßung, zur Präambel usw.

 

Aufgrund der Änderungen des Planes wird eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Behörden und TÖB sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung der Unterlagen zu unterrichten und zu informieren. Ihnen wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen nunmehr erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind sogleich die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung erneut einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Der Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1, bestehend aus der tabellarischen Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen wurde beraten, abgewogen und beschlossen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Stand Entwurf Juni 2021 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

4.     Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf einzustellen.

5.     Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB über die erneute Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. 

 

6.       Die Planung ist mit den Nachbargemeinden erneut gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

7.     Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und dessen Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 17 „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Anlagen

-       Abwägungsübersicht – Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

-       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Stand Entwurf Juni 2021 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) und dazugehörigen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    4

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -