Sitzung: 24.06.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/186
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“
beschlossen.
Auf der Grundlage des
Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 11.02.2021 hat der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 17 in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.03.2021 die Entwurfsunterlagen zur
Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
Gemeinde hat Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und TÖB sowie der
Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erhalten. Die während des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden
gewertet und geprüft. Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen.
Die
Planunterlagen werden gemäß dem Abwägungsbeschluss angepasst bzw. ergänzt. Es ergeben
sich Ergänzungen und Hinweise, die zu berücksichtigen sind.
·
Herausnahme der Bäume aus der Straßenverbindung zur Schweriner Straße
und Ausweisung dieser Straße als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung /
verkehrsberuhigter Bereich"
- alle „externen"
Ausgleichsmaßnahmen werden unter Textziffer 6 nunmehr zusammengefasst,
auch hinsichtlich der Lerchenfenster und den zu erwartenden Eingriffen im
Plangebiet zugeordnet
- geänderte ökologische
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aufgrund der Stellungnahme des Landkreises,
Untere Naturschutzbehörde, - anlegen einer neuen Hecke
- die unteren
Bezugspunkte für die Bestimmung der Höhe baulicher Anlagen sind nunmehr je
Baufeld (bzw. den Höhenangaben entsprechend) bestimmt
- Zulässigkeit von
Fassadenbegrünungen
- Festsetzung von
wasserdurchlässigen Materialien für die Gestaltung von Stellplätzen (hier:
Oberflächen von Stellplätzen)
·
redaktionelle Anpassungen gem. Stellungnahme des Kreises zur Vermaßung,
zur Präambel usw.
Aufgrund der Änderungen des Planes
wird eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
erforderlich. Die Behörden und TÖB sowie die Nachbargemeinden sind von der
Auslegung der Unterlagen zu unterrichten und zu informieren. Ihnen wird
nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes
einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen nunmehr erneut
öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu
benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die
auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen. Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind sogleich die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung erneut einzuholen,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat
die Gemeinde unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen der
Öffentlichkeit abgegeben.
Der
Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1, bestehend aus der
tabellarischen Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen
wurde beraten, abgewogen und beschlossen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeit, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis der
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Der
erneute Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung
Teil A, den textlichen Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung, Stand Entwurf Juni 2021 und die
dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung)
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur erneuten öffentlichen
Auslegung gemäß § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
4.
Der
erneute Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht (als
gesonderter Teil der Begründung) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen. Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das
Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf einzustellen.
5.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB über
die erneute Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
6. Die
Planung ist mit den Nachbargemeinden erneut gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
7. Die
erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und dessen Begründung
mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) ist ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf
hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplans Nr.
17 „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlagen
- Abwägungsübersicht
– Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
-
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am
Immenhorst 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den
textlichen Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung, Stand Entwurf Juni 2021 und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) und dazugehörigen
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
4
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-