Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hat das Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Die Gemeinde Stralendorf hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Durch die Planungsabsicht ist die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes begründet. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“ begrenzt:

­           im Norden:           durch die Dorfstraße (LO42),

­          im Osten:             durch die Wohnbebauung, die an der Schulstraße liegt,

­          im Süden             durch eine parkartige Grünfläche,

­          im Westen:           durch ein Wohngebäude, Dorfstraße 26a,  

­          im Südwesten:     durch das Alten- und Pflegeheim

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

2.      Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.

 

 

3.      Der Beschluss der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

4.      Der Flächennutzungsplan ist Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. 

 

5.      Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Restplanungskosten sind im Haushalt 2021 einzustellen.

 

 

Anlagen:

Planzeichnung (Teil-A), Text (Teil-B), Begründung (erneuter Entwurf)

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                                10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0