Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/STR/604
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hat das
Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) durchgeführt.
Die
Gemeinde Stralendorf hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen
unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt,
bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und
entschieden.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den Örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung werden um die Ergebnisse der Abwägung
ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen.
Durch die Planungsabsicht ist
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes begründet. Der
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
anzupassen.
Um das Aufstellungsverfahren
abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Stralendorf notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf
der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung
M-V (LBauO M-V) beschließt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“ begrenzt:
im Norden: durch die Dorfstraße (LO42),
im Osten: durch die
Wohnbebauung, die an der Schulstraße liegt,
im Süden durch eine parkartige Grünfläche,
im Westen: durch ein Wohngebäude, Dorfstraße 26a,
im Südwesten: durch das Alten- und Pflegeheim
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
2.
Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird
gebilligt.
3.
Der Beschluss der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.
4.
Der
Flächennutzungsplan ist Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
anzupassen.
5.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Restplanungskosten sind im Haushalt 2021 einzustellen.
Anlagen:
Planzeichnung (Teil-A),
Text (Teil-B), Begründung (erneuter Entwurf)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0