Sitzung: 12.02.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/457
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Baustofftransporte Cartarius hat ihren
Hauptsitz in Dümmer und nutzt teilweise die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke
72/7 und teilweise Flurstück 74/1 – am Fliegenhofer Weg in Parum – für Abstell-
und Lagerzwecke.
Die Verlagerung der
lärmintensiven Bereiche der Firma aus der Ortslage zu dem Standort Fliegenhof
war bereits vor Jahren erfolgt. An dem Standort Fliegenhof werden
Lastkraftwagen abgestellt und Recyclingmaterial gelagert. Die Zufahrt erfolgt
aus Richtung Osten über die asphaltierte und beleuchtete Straße von der
Landesstraße 042. Die übrigen Flächen des Flurstücks 74/1 werden als
Ackerflächen bewirtschaftet.
Geplant ist die Neuordnung
des Betriebsgeländes, das ca. 1,0 ha umfassen soll. Weiterhin werden
Lastkraftwagen abgestellt. Es ist die Weiterverarbeitung von Schutt /
Betonresten vorgesehen. Mittels einer mobilen Brecheranlage sollen diese
zerkleinert werden. Im östlichen Bereich werden offene Lagerboxen für
Recyclingmaterial unterschiedlicher Art angeordnet, die durch einen Wall zu den
östlich angrenzenden Ackerflächen abgeschirmt werden. Das bestehende Gebäude
wird weiterhin für Unterstellmöglichkeiten genutzt. Es sind keine Büro- und
Sanitärräume sowie Betriebsleiterwohnung geplant. Die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von Natur und Umwelt sollen auf dem nördlichen
Teil des Flurstücks 74/1 umgesetzt werden. Die verbleibenden Flächen können weiterhin
landwirtschaftlich genutzt werden.
Da die zur Zeit bestehenden
Nutzungen und die geplante Neuordnung des Betriebsgeländes gemäß Abstimmung mit
dem Bauordnungsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim nicht nach § 35 BauGB
unter die Privilegierung fallen, ist eine verbindliche Bauleitplanung
aufzustellen.
Der durch den
Geschäftsführer, Herrn Cartarius, gestellte Antrag vom 12.11.2017 auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wurde bereits auf der
Gemeindevertretersitzung vom 28.11.2017 vorgestellt und von den
Gemeindevertretern auf dieser Sitzung befürwortet.
Der
Investor verpflichtet sich im Rahmen eines noch abzuschließenden
städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB zur Übernahme sämtlicher
Planungskosten sowie der Aufwendungen für notwendige Ausgleichsmaßnahmen.
Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Für
das Gebiet der Gemarkung Parum, Flur 1, Flurstück 72/7 und teilweise Flurstück
74/1 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet „Transport- und
Recyclingfirma Fliegenhof“ aufzustellen.
2.
Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan dargestellt und liegt
nördlich der Ortslage Parum am Fliegenhofer Weg.
4.
Der
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ (Stand
März 2018) bestehend aus der Planzeichenerklärung, Text B- Text und der
dazugehörigen Begründung (Stand März 2018) wird bestätigt.
5.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt, dass zur Darlegung und
Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1
BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung von
einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit
Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die
frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer
Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der
Umweltprüfung- aufgefordert. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
6.
Die
entstehenden Planungskosten werden durch den Investor der Firma
Baustofftransport Cartarius Heiko Cartarius, Hauptstraße 46a, 19073 Dümmer
übernommen. Mit der Firma Baustofftransport Cartarius Heiko Cartarius ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in
Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
Der Beschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer öffentlich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine – Kosten trägt Investor
Anlagen:
-
Antrag
der Firma Baustofftransport Cartarius Heiko Cartarius
-
Übersichtplan/Geltungsbereich
für das Aufstellungsgebiet
-
Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet „Transport- und Recyclingfirma
Fliegenhof“ (Stand März 2018.) bestehend aus der Planzeichenerklärung, Text B –
Text - und der dazugehörigen Begründung (Stand März 2018)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-