Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 23.04.2003 als Satzung beschlossen, auf der Grundlage der §§ 14, 16 und 17 BauGB eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plan 15 “Dorfkern Pampow” zu erlassen.

Die Veränderungssperre wurde zum 17.05.2003 durch Aushang in Kraft gesetzt.

Die Veränderungssperre gilt 2 Jahre.

Es ist bisher nicht gelungen die Planung für dieses Gebiet abzuschließen. Um die gemeindliche Planung nicht zu gefährden, wird empfohlen die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

Innerhalb dieses Jahres sollte es verfahrenstechnisch gelingen, die Planung abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre Beschluss-Nr. 2003/PAM/288 beschlossen am 23.04.2003 für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet gemäß §§ 16, 17 Abs. 1 BauGB um 1 Jahr als Satzung.
  2. Entsprechend § 14 BauGB dürfen:

a)       Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

b)       Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

  1. Der Beschluss ist bekannt zu machen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                Herr Stephan Rohde

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0