Sitzung: 13.04.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2005/PAM/385
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am
23.04.2003 als Satzung beschlossen, auf der Grundlage der §§ 14, 16 und 17
BauGB eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plan 15 “Dorfkern
Pampow” zu erlassen.
Die Veränderungssperre wurde zum 17.05.2003 durch
Aushang in Kraft gesetzt.
Die Veränderungssperre gilt 2 Jahre.
Es ist bisher nicht gelungen die Planung für
dieses Gebiet abzuschließen. Um die gemeindliche Planung nicht zu gefährden,
wird empfohlen die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.
Innerhalb dieses Jahres sollte es
verfahrenstechnisch gelingen, die Planung abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre
Beschluss-Nr. 2003/PAM/288 beschlossen am 23.04.2003 für das in Anlage 1
dargestellte Gebiet gemäß §§ 16, 17 Abs. 1 BauGB um 1 Jahr als Satzung.
- Entsprechend
§ 14 BauGB dürfen:
a)
Vorhaben im
Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
b)
Erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
- Der
Beschluss ist bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Stephan Rohde
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0