Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 6 Ja - Stimmen

Beschluß:

1. Es wird die Zustimmung gegeben für den VuE-Plan Nr. 1 generell auch Reihenhäuser zuzulassen / ein Reihenhaus wie im Vorschlag dargestellt zuzulassen.

2. Die Änderung erfolgt nach § 13 BauGB als einfache Änderung als TÖB ist das Landratsamt Ludwigslust zu beteiligen, die Einbeziehung der "Betroffenen" erfolgt durch Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Es sollte nur die Formulierung Beachtung finden: Ein Reihenhaus wie im Vorschlag dargestellt, wird zugelassen.