Sitzung: 07.11.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 6 Ja - Stimmen
Vorlage: 2000/ROG/023
Beschluß:
1. Es
wird die Zustimmung gegeben für den VuE-Plan Nr. 1 generell auch Reihenhäuser
zuzulassen / ein Reihenhaus wie im Vorschlag dargestellt zuzulassen.
2. Die
Änderung erfolgt nach § 13 BauGB als einfache Änderung als TÖB ist das Landratsamt
Ludwigslust zu beteiligen, die Einbeziehung der "Betroffenen" erfolgt
durch Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.
Es sollte
nur die Formulierung Beachtung finden: Ein Reihenhaus wie im Vorschlag
dargestellt, wird zugelassen.