Sitzung: 28.02.2024 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/HOL/664
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat die
Ergänzungssatzung für den Bereich nördlich der Warsower Straße aufgestellt, um
die planungsrechtlichen Grundlagen für die ergänzende Bebauung zu
schaffen. Die Gemeinde Holthusen geht davon
aus, dass nach Abstimmungen im Rahmen der Vorbereitung der Satzung die
Ergänzungssatzung ein geeignetes Instrument ist. Das Verfahren nach § 13b BauGB
ist ohnehin nicht mehr anwendbar. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
Der
Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung
gefasst.
Die Satzungsunterlagen sowie die Begründung
werden entsprechend Planverfahren gegenüber dem Entwurf ergänzt. Die Ergebnisse
der Abwägung sind in der Satzung zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist die Begründung zur Eignung des
Instruments der Ergänzungssatzung.
Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden geregelt. Die abschließenden Regelungen
zur technischen Ver- und Entsorgung erfolgen jeweils im Bauantragsverfahren.
Die Grundzüge werden durch die Gemeinde so geregelt, dass Aufwendungen für die
Herstellung öffentlicher Ver- und Entsorgungsanlagen auf die Gemeinde nicht
entfallen.
Die
Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung
der Planunterlagen.
Um
das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss
durch die Gemeindevertretung notwendig. Mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Ergänzungssatzung in Kraft.
Die
vorliegende Ergänzungssatzung ist aus den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes entwickelt.
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen beschließt die Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Osten der
Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext,
als Satzung.
2.
Die Begründung wird gebilligt.
3.
Der Beschluss durch die Gemeindevertretung
der Gemeinde Holthusen über die Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im
Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die
Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen
Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft
getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.
4.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die
ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
Anlage:
Planzeichnung Stand Entwurf
Text
inhaltliche Festsetzungen Stand Entwurf
Begründung
Stand Entwurf
Gutachten
zum Schallschutz:
-
Schalltechnische
Stellungnahme zur Erweiterung der Satzung in der Gemeinde Holthusen vom
02.02.2023
-
Ergebnisdokumentation
vom 02.02.2023 Verkehrserhebung an der Warsower Straße im Zuge der Erweiterung
der Satzung in der Gemeinde Holthusen
Bericht
zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit im Bereich Lehmkuhlen:
-
Bewertung der
Versickerungsfähigkeit vom 24.01.2023 nebst den Anlagen 1 bis 4
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -