Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat die Ergänzungssatzung für den Bereich nördlich der Warsower Straße aufgestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die ergänzende Bebauung zu schaffen.  Die Gemeinde Holthusen geht davon aus, dass nach Abstimmungen im Rahmen der Vorbereitung der Satzung die Ergänzungssatzung ein geeignetes Instrument ist. Das Verfahren nach § 13b BauGB ist ohnehin nicht mehr anwendbar. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen sowie die Begründung werden entsprechend Planverfahren gegenüber dem Entwurf ergänzt. Die Ergebnisse der Abwägung sind in der Satzung zu berücksichtigen.

 

Maßgeblich ist die Begründung zur Eignung des Instruments der Ergänzungssatzung.

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden geregelt. Die abschließenden Regelungen zur technischen Ver- und Entsorgung erfolgen jeweils im Bauantragsverfahren. Die Grundzüge werden durch die Gemeinde so geregelt, dass Aufwendungen für die Herstellung öffentlicher Ver- und Entsorgungsanlagen auf die Gemeinde nicht entfallen.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Ergänzungssatzung in Kraft.

 

Die vorliegende Ergänzungssatzung ist aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt. 

 

Beschluss:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung.

2.     Die Begründung wird gebilligt.

3.     Der Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen über die Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.

4.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten trägt der Vorhabenträger.   

Anlage:

Planzeichnung Stand Entwurf

Text inhaltliche Festsetzungen Stand Entwurf

Begründung Stand Entwurf

Gutachten zum Schallschutz:

-       Schalltechnische Stellungnahme zur Erweiterung der Satzung in der Gemeinde Holthusen vom 02.02.2023

-       Ergebnisdokumentation vom 02.02.2023 Verkehrserhebung an der Warsower Straße im Zuge der Erweiterung der Satzung in der Gemeinde Holthusen

Bericht zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit im Bereich Lehmkuhlen:

-       Bewertung der Versickerungsfähigkeit vom 24.01.2023 nebst den Anlagen 1 bis 4

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -