Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat auf ihrer Sitzung am 10.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Gemeinde Holthusen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Zielsetzung mit dieser Satzung ist es, das Baurecht durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.

 

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist zwischen der Eigentümergemeinschaft als Vorhabenträgen und der Gemeinde Holthusen ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Ziel des Vertrages ist die Regelung zur Übernahme anfallender Kosten, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten u.a. entstehen würden. Weiterhin sollen über den städtebaulichen Vertrag die wirtschaftlichen Risiken der Planung, die Entschädigungsansprüche sowie die Verpflichtungsansprüche aus der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens geregelt werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt:

 

  1. den vorliegenden Entwurf zum städtebaulichen Vertrag zwischen den Vorhabenträgern, der Eigentümergemeinschaft Lehmkuhlen, und der Gemeinde Holthusen über die Planung und Durchführung der Aufstellung zur Ergänzungssatzung der Gemeinde Holthusen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

  1. die Bürgermeisterin und der 1. stellvertretende Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

 

Anlagen:

- Städtebaulichen Vertrag

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -