Sitzung: 28.02.2024 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/HOL/662
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat auf ihrer Sitzung am
10.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Gemeinde
Holthusen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der
Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Zielsetzung
mit dieser Satzung ist es, das Baurecht durch die Aufstellung der
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.
Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist zwischen der Eigentümergemeinschaft
als Vorhabenträgen und der Gemeinde Holthusen ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen. Ziel des Vertrages ist die Regelung zur Übernahme anfallender
Kosten, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle
Gutachten u.a. entstehen würden. Weiterhin sollen über den städtebaulichen
Vertrag die wirtschaftlichen Risiken der Planung, die Entschädigungsansprüche
sowie die Verpflichtungsansprüche aus der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens
geregelt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
beschließt:
- den vorliegenden Entwurf zum
städtebaulichen Vertrag zwischen den Vorhabenträgern, der
Eigentümergemeinschaft Lehmkuhlen, und der Gemeinde Holthusen über die
Planung und Durchführung der Aufstellung zur Ergänzungssatzung der
Gemeinde Holthusen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen
nördlich der Warsower Straße nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
- die Bürgermeisterin und
der 1. stellvertretende Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen
Vertrag zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Städtebaulichen Vertrag
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -