Sitzung: 28.06.2023 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/HOL/634
Sach- und Rechtslage:
Mit
Antrag vom 27.01./22.03.2023 hat die Firma SolarWind Projekt GmbH, Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg
(nachfolgend Vorhabenträger), bei der
Gemeinde Holthusen beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bauleitplanverfahrens einzuleiten.
Die Firma SolarWind Projekt GmbH plant in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südlich
der Ortslage von Holthusen auf der östlichen Seite der Gleistrasse
Schwerin-Hagenow-Hamburg die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu
deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 43,6 ha ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Das
Gebiet umfasst das Flurstück 131 sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7,
Gemarkung Holthusen. Der genaue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden
Lageplan Anlage 1 zu entnehmen.
Die
Gemeinde Holthusen beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans die
planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen.
Um
das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.
Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen
ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen an die
Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Der
rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen weist für die
betroffenen Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren
durchgeführt werden.
Die
Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 13
"Solarpark Holthusen III“ der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger
die SolarWind Projekt GmbH. Eine Kostenübernahmeerklärung der SolarWind Projekt GmbH liegt vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst
den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Solarpark
Holthusen III“ der Gemeinde Holthusen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Solarpark Holthusen III“ für den im
Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 131
sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7, Gemarkung Holthusen.
- Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik" gemäß § 11 BauNVO die
Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen
und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die Planungskosten für die Aufstellung und
Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Solarpark Holthusen III“ der
Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, SolarWind Projekt GmbH, Laeiszstraße 15, 20357
Hamburg. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich,
Antrag des Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und
Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -