Sitzung: 12.09.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/527
Sach- und Rechtslage:
Durch die fehlende Zustimmung der Prüfbehörde musste der Entwurf des
Neubaus der Feuerwehr Warsow überarbeitet werden.
Das beauftragte Büro Schneekloth hat bereits Entwürfe zur Außenfassade
und zum Grundriss vorgestellt, die mit den zuständigen Stellen wie LPBK
(Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) und HFUK (Feuerwehrunfallkasse)
abgestimmt und durch diese befürwortet worden sind.
Der aktuelle vorliegende Grundriss unterscheidet sich maßgeblich von der
ursprünglich geplanten Variante, welche durch das Büro von Herrn Zerbel
vorgestellt wurde. Diese weitreichenden Veränderungen im Projekt waren jedoch
zwingend erforderlich um den strengen DIN-Vorschriften und den Vorgaben der
HFUK und dem LPBK gerecht zu werden und eine Zustimmung dieser Stellen zu
erhalten. Ohne die Zustimmung dieser Behörden ist eine Förderung bzw. der Bau
eines Feuerwehrgebäudes nicht durchführbar.
Eine erste Grobkostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf
2.200.000,00€ (Brutto). Dem gegenüber stehen Fördermittel in Höhe von
543.019,57 € die der Gemeinde mit Bescheid vom 02.03.2022 bewilligt worden
sind. Die Mittel müssen aus Eigenmitteln und somit als Kreditaufnahme
bestritten werden. Ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendungssumme kann gestellt
werden Aktuell konnten aber keine weiteren Mittel in Aussicht gestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt:
1.
die Durchführung und
Finanzierung der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ entsprechend der
anliegenden Entwürfe (Grundriss und Ansichten) und der aktuell vorliegenden
Kostenschätzung.
2.
die Bürgermeisterin Frau Lambrecht zu ermächtigen
entsprechende Aufträge, im Rahmen dieser Maßnahme, an den jeweils
wirtschaftlichsten Bieter, zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für die Durchführung und die
Finanzierung der o.g. Maßnahme werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur
Verfügung gestellt. Aufgrund der Änderung der Baukosten wird ein
Haushaltsnachtrag für das 2022 zu erstellen sein. Die geschätzten jährlichen Kreditbelastungen
würden bei derzeitigem Sachstand ca. 105.000,00 € betragen (berechnet für die
folgenden 20 Jahre, weitere Steigerung möglich)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0