Sach- und Rechtslage:

Durch die fehlende Zustimmung der Prüfbehörde musste der Entwurf des Neubaus der Feuerwehr Warsow überarbeitet werden.

 

Das beauftragte Büro Schneekloth hat bereits Entwürfe zur Außenfassade und zum Grundriss vorgestellt, die mit den zuständigen Stellen wie LPBK (Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) und HFUK (Feuerwehrunfallkasse) abgestimmt und durch diese befürwortet worden sind.

Der aktuelle vorliegende Grundriss unterscheidet sich maßgeblich von der ursprünglich geplanten Variante, welche durch das Büro von Herrn Zerbel vorgestellt wurde. Diese weitreichenden Veränderungen im Projekt waren jedoch zwingend erforderlich um den strengen DIN-Vorschriften und den Vorgaben der HFUK und dem LPBK gerecht zu werden und eine Zustimmung dieser Stellen zu erhalten. Ohne die Zustimmung dieser Behörden ist eine Förderung bzw. der Bau eines Feuerwehrgebäudes nicht durchführbar.

 

Eine erste Grobkostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf 2.200.000,00€ (Brutto). Dem gegenüber stehen Fördermittel in Höhe von 543.019,57 € die der Gemeinde mit Bescheid vom 02.03.2022 bewilligt worden sind. Die Mittel müssen aus Eigenmitteln und somit als Kreditaufnahme bestritten werden. Ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendungssumme kann gestellt werden Aktuell konnten aber keine weiteren Mittel in Aussicht gestellt werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt:

 

1.     die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ entsprechend der anliegenden Entwürfe (Grundriss und Ansichten) und der aktuell vorliegenden Kostenschätzung.

 

2.     die Bürgermeisterin Frau Lambrecht zu ermächtigen entsprechende Aufträge, im Rahmen dieser Maßnahme, an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter, zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Durchführung und die Finanzierung der o.g. Maßnahme werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt.  Aufgrund der Änderung der Baukosten wird ein Haushaltsnachtrag für das 2022 zu erstellen sein. Die geschätzten jährlichen Kreditbelastungen würden bei derzeitigem Sachstand ca. 105.000,00 € betragen (berechnet für die folgenden 20 Jahre, weitere Steigerung möglich)

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0