Sitzung: 30.06.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/DÜM/532
Sach- und Rechtslage:
Die WKN
Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG, mit Sitz in 25813 Husum,
Otto-Hahn-Straße 12, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4
Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU
WM-51d-4647-5712.0.1.6.2V-76036, im
Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58,
73/2 und 67, und Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9, die Errichtung und
den Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA). Die Durchführung des
Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im
Rahmen des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat der
Antragssteller seine naturschutzfachlichen Unterlagen, hier UVP-Bericht,
Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, landschaftspflegerischer
Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kompensations- und
Ausgleichsbilanzierung, Bestandserfassung der Brut- und Zug-/Rastvögel,
Bestandserfassung der Fledermäuse inkl. Tabellenanhang aktualisiert.
Aus
diesem Grund und aufgrund der Änderung der Antragsunterlagen hat das StALU die
Gemeinde nochmals um Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen
aufgefordert. Durch das StALU wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 13.07.2022
gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine
Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der
Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind ausführlich zu
benennen.
Die vollständigen
Antragsunterlagen (1 großer Ordner) wurden der Bürgermeisterin für die
Abstimmung innerhalb der Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern
zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
Zu den
ergänzenden naturschutzfachlichen Unterlagen, hier
UVP-Bericht, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung,
landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, Bestandserfassung der Brut- und
Zug-/Rastvögel, Bestandserfassung der Fledermäuse inkl. Tabellenanhang, welche mit Schreiben des StALU vom 11.05.2022 vorgelegt wurden, wird
folgende Stellungnahme abgegeben:
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Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden keine Einwände
oder Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert. |
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Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden folgende
Einwände, Anregungen und Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert:
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Finanzielle Auswirkungen:
Bisher keine bekannt
Anlagen
Anschreiben StALU vom 11.05.2022
Ordner zu den ergänzenden
naturschutzfachlichen Unterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -