Sach- und Rechtslage:

Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG, mit Sitz in 25813 Husum, Otto-Hahn-Straße 12, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.:  StALU WM-51d-4647-5712.0.1.6.2V-76036, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67, und Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9, die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA). Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

Im Rahmen des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat der Antragssteller seine naturschutzfachlichen Unterlagen, hier UVP-Bericht, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, Bestandserfassung der Brut- und Zug-/Rastvögel, Bestandserfassung der Fledermäuse inkl. Tabellenanhang aktualisiert.

 

Aus diesem Grund und aufgrund der Änderung der Antragsunterlagen hat das StALU die Gemeinde nochmals um Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen aufgefordert. Durch das StALU wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 13.07.2022 gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (1 großer Ordner) wurden der Bürgermeisterin für die Abstimmung innerhalb der Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu den ergänzenden naturschutzfachlichen Unterlagen, hier UVP-Bericht, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, Bestandserfassung der Brut- und Zug-/Rastvögel, Bestandserfassung der Fledermäuse inkl. Tabellenanhang, welche mit Schreiben des StALU vom 11.05.2022 vorgelegt wurden, wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

       

 

Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden keine Einwände oder Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert.

 

 

 

       

 

Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden folgende Einwände, Anregungen und Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert:

 

-          siehe Stellungnahme der Gemeinde

 

-          Einwände sind u.a. die Wirtschaftlichkeit der Anlage bei Abschaltzeiten für Fledermäuse (nachts) und Vögel (tagsüber) sowie die Flugbefeuerung mit Annährungssensoren

 

-

 

-

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher keine bekannt

 

Anlagen

Anschreiben StALU vom 11.05.2022

Ordner zu den ergänzenden naturschutzfachlichen Unterlagen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -