Sach- und Rechtslage:

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Immenhorst 3. Bauabschnitt“ ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2.       Die Begründung wird gebilligt.

 

3.       Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

-       Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Stand September 2021 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) und dazugehörigem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 6

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0                                                                                                      (Bürgermeister)