Sitzung: 29.09.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/PAM/195
Sach- und Rechtslage:
Nachdem
zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und
abwägungsrelevante Sachverhalte in der
Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die
Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus
den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen
der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen
Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Der
Bebauungsplan Nr. 17 „Immenhorst 3. Bauabschnitt“ ist als Satzung zu
beschließen, die Begründung zu billigen.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als
Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet
eingestellt ist.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst
3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen
Festsetzungen Text Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung, Stand September 2021 und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung) und dazugehörigem
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 6
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0 (Bürgermeister)