Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Verfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 11.02.2021 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.20 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Eingegangene Stellungnahmen

Seitens des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde mitgeteilt, dass das
(Plan-)Vorhaben der Gemeinde Pampow mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.

Die nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligten Nachbargemeinden haben, außer die Landeshauptstadt Schwerin, keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

Seitens der Öffentlichkeit sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Inhalte / Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17. Es sind jedoch zugleich Äußerungen zur allgemeinen baulichen und wohnbaulichen Entwicklung, zur geplanten Pflegeeinrichtung nebst dem betreuten Wohnen und zur verkehrlichen Erschließung auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung von Relevanz.

Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden überwiegend Hinweise gegeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte beziehen sich hierbei auf die verkehrliche Erschließung, die Löschwasserversorgung, den Immissionsschutz, den Eingriff und den Artenschutz und die Ver- und Entsorgung sowie auf bodenrelevante Belange.

Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen der Planzeichnung.

Die Begründung wird aktualisiert und um klarstellende Darlegungen ergänzt.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen beraten, abgewogen und beschlossen.

2.     Die Verwaltung wird be­auf­tragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Er­geb­nis der Abwägung un­ter An­ga­be der Grün­de in Kennt­nis zu set­zen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Anlage:

-         Übersicht über die eingegangenen Anregungen und Hinweise nebst darauf eingehender Begründungen (Abwägungstabelle) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -