Sitzung: 24.06.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/184
Sach- und Rechtslage:
Verfahren
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Grundlage des Entwurfs- und
Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 11.02.2021 wurde der Entwurf
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.20
2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im
Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Eingegangene Stellungnahmen
Seitens des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde mitgeteilt,
dass das
(Plan-)Vorhaben der Gemeinde Pampow mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Die nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligten Nachbargemeinden haben, außer die
Landeshauptstadt Schwerin, keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
Seitens der Öffentlichkeit sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Diese
beziehen sich im Wesentlichen auf die Inhalte / Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 17. Es sind jedoch zugleich Äußerungen zur allgemeinen
baulichen und wohnbaulichen Entwicklung, zur geplanten Pflegeeinrichtung nebst
dem betreuten Wohnen und zur verkehrlichen Erschließung auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung
von Relevanz.
Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden überwiegend Hinweise gegeben. Die
inhaltlichen Schwerpunkte beziehen sich hierbei auf die verkehrliche
Erschließung, die Löschwasserversorgung, den Immissionsschutz, den Eingriff und
den Artenschutz und die Ver- und Entsorgung sowie auf bodenrelevante Belange.
Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen
Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen der Planzeichnung.
Die Begründung
wird aktualisiert und um klarstellende Darlegungen ergänzt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow abgegebenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen beraten, abgewogen und beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlage:
-
Übersicht über die eingegangenen Anregungen
und Hinweise nebst darauf eingehender Begründungen (Abwägungstabelle) zur 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-