Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 11.02.2021 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.20 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Der Flächennutzungsplan wurde den aktuellen städtebaulichen Entwicklungen angepasst, um somit dem geforderten Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss – Feststellungsbeschluss – von der Gemeindevertretung zu fassen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeinde­ver­tre­tung der Gemeinde Pampow be­schließt die 5. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungspla­nes der Gemeinde Pampow.

2.     Die Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ge­bil­ligt.

3.     Das Amt Stralendorf wird be­auf­tragt, die 5. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungsplanes zur Ge­neh­mi­gung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim vor­zu­le­gen und da­nach die Er­tei­lung der Ge­neh­migung nach § 6 Abs. 5. BauGB orts­üb­lich be­kannt­ zu ­ma­chen.

In der Be­kanntmachung ist an­zu­ge­ben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wäh­rend der Sprech­stun­den ein­ge­se­hen und über den In­halt Aus­kunft ver­langt wer­den kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Anlagen:

-         5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand Juni 2021 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung)

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -