Sitzung: 24.06.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/185
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Grundlage des Entwurfs- und
Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 11.02.2021 wurde der Entwurf
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.20
2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im
Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungsbeschluss wurde
gefasst.
Der Flächennutzungsplan wurde den aktuellen städtebaulichen
Entwicklungen angepasst, um somit dem geforderten Entwicklungsgebot gem. § 8
Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß
durchgeführt.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende
Beschluss – Feststellungsbeschluss – von der Gemeindevertretung zu fassen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim
zur Genehmigung vorzulegen.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Pampow.
2.
Die Begründung zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
3. Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim vorzulegen und danach
die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5. BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlagen:
-
5. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Stand Juni 2021 und die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-