Sitzung: 09.06.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: -
Vorlage: 2021/DÜM/512
Sach- und Rechtslage:
Der Verein „B-Plan Bootshäuser
Dümmer See“ begehrt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von
Baurecht für das Gebiet der Bootshäuser am Dümmer See.
Hiermit hat sich die
Gemeindevertretung bereits mehrfach befasst und in
der Vergangenheit, am 04.04.2017 und 14.09.2017 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet der Bootshäuser abgelehnt.
Zuletzt hat die
Gemeindevertretung auf Ihrer Sitzung am 27.10.2020 einen Vertragsentwurf zur
frühzeitigen Trägerbeteiligung beschlossen. Dieser Vertragsentwurf kam bis
heute nicht zur Unterzeichnung, da von Seiten des Vereins „B-Plan Bootshäuser
Dümmer See“ Forderungen nach Änderungen aufgebracht worden sind.
In der Folge wurden unter
Vermittlung des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn
Crone sowie des Amtes Stralendorf versucht ein Konsens zu erzielen. Dem
Hauptausschuss der Gemeinde Dümmer wurde ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt
(s. Anlage).
Der Hauptausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 27.05.2021
mit dieser Angelegenheit erneut befasst.
Dabei ist der Hauptausschuss übereingekommen, dass die
Gemeindevertretung nunmehr im Vorwege weiterer Beratungen über einen
städtebaulichen Vertrag zunächst abschließend klären sollte, ob die Gemeinde
eine Abkehr der bisherigen Beschlüsse aus dem Jahre 2017 mehrheitlich mitträgt.
Im Ergebnis seiner Beratungen sieht der Hauptausschuss
keine ausreichende Basis einer erforderlichen gegenseitigen vertrauensvollen
Zusammenarbeit mit dem Verein Bootshäuser Dümmer für eine Aufstellung eines
komplexen Bebauungsplanes für das Gebiet der Bootshäuser am Dümmer See.
Der Verein „B-Plan Bootshäuser Dümmer See“ ist kein
eingetragener Verein nach dem Vereinsrecht.
Der Hauptausschuss sieht zudem keine ausreichenden
Erfolgsaussichten für einen Bebauungsplan und deren tatsächlicher Umsetzung.
Allein die Verhandlungen über einen städtebaulichen
Vorvertrag dauern seit über 3 Jahren an.
Der Gemeindevertretung wird daher empfohlen, an ihrer
bisherigen Beschlusslage aus dem Jahr 2017 festzuhalten und erneut zu
beschließen für den Bereich der Bootshäuser am Dümmer See kein Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Die Vertragsgespräche sind
sodann abzubrechen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer
beschließt für den Bereich der Bootshäuser am Dümmer See kein Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.
2. Der Beschluss vom 23.10.2020 über einen
städtebaulichen Vorvertrag wird aufgehoben.
3. Das Amt Stralendorf wird gebeten die
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, den Bürgerbeauftragten
des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den Verein „B-Plan Bootshäuser Dümmer
See“ von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
3
Ungültige Stimmen:
-