Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verein „B-Plan Bootshäuser Dümmer See“ begehrt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für das Gebiet der Bootshäuser am Dümmer See.

Hiermit hat sich die Gemeindevertretung bereits mehrfach befasst und in der Vergangenheit, am 04.04.2017 und 14.09.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der Bootshäuser abgelehnt.

 

Zuletzt hat die Gemeindevertretung auf Ihrer Sitzung am 27.10.2020 einen Vertragsentwurf zur frühzeitigen Trägerbeteiligung beschlossen. Dieser Vertragsentwurf kam bis heute nicht zur Unterzeichnung, da von Seiten des Vereins „B-Plan Bootshäuser Dümmer See“ Forderungen nach Änderungen aufgebracht worden sind.

 

In der Folge wurden unter Vermittlung des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Crone sowie des Amtes Stralendorf versucht ein Konsens zu erzielen. Dem Hauptausschuss der Gemeinde Dümmer wurde ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt (s. Anlage).

 

Der Hauptausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 27.05.2021 mit dieser Angelegenheit erneut befasst.

Dabei ist der Hauptausschuss übereingekommen, dass die Gemeindevertretung nunmehr im Vorwege weiterer Beratungen über einen städtebaulichen Vertrag zunächst abschließend klären sollte, ob die Gemeinde eine Abkehr der bisherigen Beschlüsse aus dem Jahre 2017 mehrheitlich mitträgt.

 

Im Ergebnis seiner Beratungen sieht der Hauptausschuss keine ausreichende Basis einer erforderlichen gegenseitigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verein Bootshäuser Dümmer für eine Aufstellung eines komplexen Bebauungsplanes für das Gebiet der Bootshäuser am Dümmer See.

Der Verein „B-Plan Bootshäuser Dümmer See“ ist kein eingetragener Verein nach dem Vereinsrecht.

Der Hauptausschuss sieht zudem keine ausreichenden Erfolgsaussichten für einen Bebauungsplan und deren tatsächlicher Umsetzung.

Allein die Verhandlungen über einen städtebaulichen Vorvertrag dauern seit über 3 Jahren an.

 

Der Gemeindevertretung wird daher empfohlen, an ihrer bisherigen Beschlusslage aus dem Jahr 2017 festzuhalten und erneut zu beschließen für den Bereich der Bootshäuser am Dümmer See kein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Die Vertragsgespräche sind sodann abzubrechen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt für den Bereich der Bootshäuser am Dümmer See kein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

2.     Der Beschluss vom 23.10.2020 über einen städtebaulichen Vorvertrag wird aufgehoben.

3.     Das Amt Stralendorf wird gebeten die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den Verein „B-Plan Bootshäuser Dümmer See“ von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         4

Nein-Stimmen:                                                                    2

Stimmenenthaltungen:                                                     3

Ungültige Stimmen:                                                           -