Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/STR/624
Sach- und Rechtslage:
Die Stralendorfer Land GmbH,
vertreten durch den GF Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow, beantragt
gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans einzuleiten.
Im
nordöstlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde Stralendorf, nördlich der Pampower
Straße und östlich des Birkenweges, befindet sich - angrenzend an das
Industrie- und Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 - eine weitestgehend
leerstehende Hallenbebauung eines ehemaligen Agrarbetriebes. Im Weiteren sind
Weideflächen bzw. ungenutzte, teils massiv versiegelte Freiflächen vorhanden.
Die eingetretene Situation stellt einen
städtebaulichen Missstand dar. Die Flächen sollen von daher im Sinne einer
Ortsabrundung bzw. einer Umnutzung für die Errichtung von Wohnhäusern
vorgesehen werden. Da die Gemeinde keine zentralörtliche Funktion aufweist, ist
die Wohnbauentwicklung auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung
auszurichten. Daraus resultiert ein begrenzter Entwicklungsrahmen, der im
Rahmen der Bauleitplanung - bspw. über einen bauabschnittsweisen Vollzug der
Planung - Berücksichtigung finden muss. Im „Endausbau“ sollen hier
perspektivisch bis zu 60 Wohnhäuser in Einzelhausbauweise für die
Eigenentwicklung der Gemeinde etabliert werden können.
Im nordöstlichen Gebiet ist, angrenzend an die
gewerblichen Standortflächen, zudem
eine Anlage für das Seniorenwohnen mit einem
Betreuungsansatz vorgesehen, in denen künftige Bewohner*Innen einen Pflege- und
Betreuungsservice über Dienstleistungsverträge mit
Sozialverbänden/-institutionen erhalten. Damit kann der älteren Bevölkerung in
und um Stralendorf ein Angebot für das seniorengerechte und betreute Wohnen im
angestammten Umfeld gemacht werden. Bei Realisierung der entsprechenden Anlage
werden die Wohnungen nicht auf den o. g. Entwicklungsrahmen angerechnet. Das
Gebäude selbst kann darüber hinaus i. S. einer baukörperabschirmenden Wirkung,
Schutz vor Immissionen bieten.
An der
Pampower Straße befinden sich zugleich Lagergebäude, die lediglich saisonal
genutzt werden. Auch diese sind als
städtebaulicher Missstand zu titulieren und werden dem Standort unmittelbar an
der Pampower Straße nicht gerecht. Der Standort eignet sich hingegen für die
Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes zwecks Sicherstellung einer örtlichen
Grundversorgung, zumal es keine Versorgungsangebote mit dem Kernsortiment
„Nahrungs- und Genussmittel“ gibt. Die Verkaufsfläche des Nahversorgungsmarktes
ist aufgrund des raumordnerischen Status der Gemeinde aktuell auf 800 qm zwecks
Grundversorgung der Einwohner*Innen der Gemeinde begrenzt.
Westlich
des geplanten Standortes für den Nahversorgungsmarkt, direkt an der Pampower
Straße, ist eine Bebauung mit einem langgestreckten, ehemaligen Stallgebäude
vorhanden. Dieses Gebäude könnte in Abrundung des geplanten
Nahversorgungsstandortes zusätzliche, örtlich und regional geprägte
Dienstleistungs- und Kleinhandelsangebote aufnehmen.
Zwecks
planungsrechtlicher Sicherung der o. g. Entwicklungsansätze ist die Aufstellung
eines Bebauungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für
das Gebiet "An der Pampower Straße – östlich des Birkenweges und westlich
des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ der Gemeinde Stralendorf.
Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
Das Plangebiet befindet im nordöstlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde
direkt an der Pampower Straße.
Das Plangebiet
wird begrenzt:
-
Im Westen: durch
den Birkenweg
-
im Süden: durch
die Pampower Straße
-
im Osten: durch
den B-Plan Nr. 5 Gewerbe und Industriegebiet Stralendorf
-
im Norden: durch
Flächen der Landwirtschaft.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele
verfolgt:
·
Ausweisung von Gebieten für eine abschnittsweise
Wohnbauentwicklung
·
Ausweisung eines Standortes zwecks Errichtung einer Anlage für das
Seniorenwohnen mit Betreuungsansatz
·
Ausweisung eines Standortes für einen Nahversorgungsmarkt nebst
zusätzlicher, örtlich und regional geprägter Dienstleistungs- und
Kleinhandelsangebote im westlich angrenzenden Gebäude
- Die entstehenden Planungskosten werden
durch den Vorhabenträger, Stralendorfer Land GmbH, vertreten durch den GF
Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow, übernommen. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
- Der Beschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde
Stralendorf ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten
trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Abgrenzung des
Geltungsbereiches
Anlage 2: Antrag des
Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und
Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-