Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/179
Sach- und Rechtslage:
Die
berücksichtigten Anregungen aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.
G.“ der Gemeinde Pampow eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der
Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil B-Text sowie die
Begründung eingearbeitet. Als nächster Verfahrensschritt ist die
Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
machten keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die
zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen
würden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft
Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow ist als Satzung zu
beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
„Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung.
2.
Die
Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
3.
Der Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
„Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird. Eine zusammenfassende
Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich.
Darauf wird hingewiesen.
4.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Satzung
zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände
Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der dazugehörigen Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-