Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die berücksichtigten Anregungen aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil B-Text sowie die Begründung eingearbeitet. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange machten keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen würden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
„Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung.

 

2.      Die Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.

 

3.      Der Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.

 

4.      Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

-       Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der dazugehörigen Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt:                                                   14

Ja-Stimmen:                                                                         14

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -