Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/STR/618
Sach- und Rechtslage:
Die berücksichtigten Anregungen
aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ eingegangenen Stellungnahmen
wurden entsprechend der Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil
B-Text, sowie die Begründung eingearbeitet. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung über die Satzung
entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange machten sich keine
Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer
erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen würden.
Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB bedarf der
Flächennutzungsplan der Berichtigung.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ einschließlich der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am
Lindenweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
einschließlich der Festsetzungen zur äußeren
Gestaltung baulicher Anlagen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit
geltenden Fassung sowie § 86 Abs. 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
(LBauO M-V) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung.
2.
Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird
gebilligt.
1.
Der Beschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
„Am Lindenweg“ durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende
Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird
hingewiesen.
2.
Der
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
anzupassen.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten sind im Haushalt eingestellt.
Anlage:
-
Satzung
über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher
Anlagen
-
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0