Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die berücksichtigten Anregungen aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil B-Text, sowie die Begründung eingearbeitet. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen würden. Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Berichtigung.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ einschließlich der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung sowie § 86 Abs. 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung.

 

2.      Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird gebilligt.

 

1.      Der Beschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.

 

2.      Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. 

 

3.      Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind im Haushalt eingestellt.

 

Anlage:

-       Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen

-       Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                  9

Davon stimmberechtigt:                                                                                     9

Ja-Stimmen:                                                                                                          8

Nein-Stimmen:                                                                                                     1

Stimmenenthaltungen:                                                                                       0

Ungültige Stimmen:                                                                                             0