Sitzung: 10.12.2020 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2020/STR/608
Sach- und Rechtslage:
Mit der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, die ehemalige alte Schule, die in den
letzten Jahrzehnten als Gaststätte genutzt wurde, zum Dorfgemeinschaftshaus
umbauen zu können. Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption, das Maß der
baulichen Nutzung, die Umwidmung einer Grünfläche und die Anpassung der
Festzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen betreffend, enthält die 3.
Änderung die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Plangebiet.
Das Plangebiet ist Bestandteil des
seit 1996 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 i.d.F. der 2. Änderung. In dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf i.d.F. der
1. Änderung sind für das Plangebiet eine Gemischte Baufläche und eine
Grünfläche dargestellt.
Das Plangebiet der 3. Änderung umfasst den
Bereich des Mischgebietes, auf dem sich die ehemalige alte Schule befindet,
eine westlich daran angrenzende private Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Gartenland und einen Teil der angrenzenden Verkehrsflächen. Begrenzt wird diese
Fläche im Norden vom Lindenweg, im Osten und Süden von der Dorfstraße/L042
sowie im Westen von einer Grünfläche. Es werden die Flurstücke 5/1 und 6 der
Flur 2, Gemarkung Stralendorf bei Schwerin, überplant. Um einen zweckmäßigen
Umbau der ehemaligen alten Schule zu gewährleisten, ist es erforderlich, die
beiden Flurstücke zu verschmelzen. Dieses Verfahren wurde durch die Gemeinde
mit Beginn der Bebauungsplanänderung eingeleitet. Der Geltungsbereich hat eine
Größe von ca. 1200 m².
Die
vorliegende 3. Änderung bereitet damit planungsrechtlich Maßnahmen der
Innenentwicklung vor und wird nach den Vorgaben des Landkreises
Ludwigslust-Parchim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Kriterien des
§ 13a BauGB sind erfüllt. Zu den Merkmalen des beschleunigten Verfahrens
gehört nach § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB, dass die Vorschriften über das
vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend anwendbar
sind. Es wird gemäß § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung abgesehen. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung des Entwurfes und der Verfügbarkeit der Planunterlagen
im Internet für die Dauer eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich
bekanntzumachen. Die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Des Weiteren wird
gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht
und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 4 BauGB entfällt die Eingriffsregelung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB.
2.
Das
Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
3. Das Planungsziel besteht in der Schaffung
der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen, die ehemalige alte
Schule, die in den letzten Jahrzehnten als Gaststätte genutzt wurde, zu einem
Dorfgemeinschaftshaus umbauen zu können.
4.
Der
Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst die Flurstücke 5/1 und 6 der Flur 2,
Gemarkung Stralendorf, auf dem sich die ehemalige alte Schule befindet, eine
westlich
daran angrenzende private Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Gartenland und einen Teil der angrenzenden Verkehrsflächen.
Begrenzt wird diese Fläche im Norden vom Lindenweg, im Osten und Süden von der
Dorfstraße/L042 sowie im Westen von einer Grünfläche.
5.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Lindenweg“ und
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung - Stand November 2020 -
gebilligt.
6.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ und
die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist
durchzuführen.
7.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
8.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne
Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten sind im Haushalt enthalten
Anlagen:
- Übersichtsplan
und Geltungsbereichsplan
- Planzeichnung
und Planzeichenerklärung zur 3. Änderung B-Plan Nr. 3
- Text
Teil B
-
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: ..7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0