Sach- und Rechtslage:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die ehemalige alte Schule, die in den letzten Jahrzehnten als Gaststätte genutzt wurde, zum Dorfgemeinschaftshaus umbauen zu können. Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption, das Maß der baulichen Nutzung, die Umwidmung einer Grünfläche und die Anpassung der Festzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen betreffend, enthält die 3. Änderung die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Plangebiet.

Das Plangebiet ist Bestandteil des seit 1996 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 i.d.F. der 2. Änderung. In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf i.d.F. der 1. Änderung sind für das Plangebiet eine Gemischte Baufläche und eine Grünfläche dargestellt.

Das Plangebiet der 3. Änderung umfasst den Bereich des Mischgebietes, auf dem sich die ehemalige alte Schule befindet, eine westlich daran angrenzende private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland und einen Teil der angrenzenden Verkehrsflächen. Begrenzt wird diese Fläche im Norden vom Lindenweg, im Osten und Süden von der Dorfstraße/L042 sowie im Westen von einer Grünfläche. Es werden die Flurstücke 5/1 und 6 der Flur 2, Gemarkung Stralendorf bei Schwerin, überplant. Um einen zweckmäßigen Umbau der ehemaligen alten Schule zu gewährleisten, ist es erforderlich, die beiden Flurstücke zu verschmelzen. Dieses Verfahren wurde durch die Gemeinde mit Beginn der Bebauungsplanänderung eingeleitet. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1200 m².

 

Die vorliegende 3. Änderung bereitet damit planungsrechtlich Maßnahmen der Innenentwicklung vor und wird nach den Vorgaben des Landkreises Ludwigslust-Parchim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Kriterien des § 13a BauGB sind erfüllt. Zu den Merkmalen des beschleunigten Verfahrens gehört nach § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB, dass die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend anwendbar sind. Es wird gemäß § 13 Abs.  2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes und der Verfügbarkeit der Planunterlagen im Internet für die Dauer eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Des Weiteren wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB entfällt die Eingriffsregelung.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

2.     Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

3.     Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen, die ehemalige alte Schule, die in den letzten Jahrzehnten als Gaststätte genutzt wurde, zu einem Dorfgemeinschaftshaus umbauen zu können.

 

4.     Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst die Flurstücke 5/1 und 6 der Flur 2, Gemarkung Stralendorf, auf dem sich die ehemalige alte Schule befindet, eine westlich
daran angrenzende private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland und einen Teil der angrenzenden Verkehrsflächen. Begrenzt wird diese Fläche im Norden vom Lindenweg, im Osten und Süden von der Dorfstraße/L042 sowie im Westen von einer Grünfläche.

 

5.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Lindenweg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung - Stand November 2020 - gebilligt.

 

6.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

7.       Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

8.       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind im Haushalt enthalten

 

Anlagen:

-       Übersichtsplan und Geltungsbereichsplan

-       Planzeichnung und Planzeichenerklärung zur 3. Änderung B-Plan Nr. 3

-       Text Teil B

-       Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   9

Davon stimmberechtigt:                                                                     9

Ja-Stimmen:                                                                                        ..7

Nein-Stimmen:                                                                                     1

Stimmenenthaltungen:                                                                       1

Ungültige Stimmen:                                                                             0