Sitzung: 01.12.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/HOL/583
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter
Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei
können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung
zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen
Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die
Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die
eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen
gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Gemeinde Sülstorf hat im
Frühjahr 2015 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
„Windpark Sülte“ beschlossen. Das Planungsziel der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage zur
Errichtung von modernen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden,
Windenergieanlagen zu schaffen. Im Juli 2017 wurde der 1. Entwurf mit Stand vom
08.07.2017 durch die Gemeindevertretung für die öffentliche Auslegung und die
Behördenbeteiligung bestimmt. Von Mai bis Juni 2019 erfolgte eine erneute
öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs mit Stand vom 25. März 2019. Hiermit
wurde der Geltungsbereich nach Osten erweitert und ein weiteres Baufenster zur
Errichtung einer dritten Windenergieanlage in die Planung aufgenommen. Aufgrund
von Stellungnahmen aus der erfolgten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sowie wegen Veränderungen des Naturraums wurde eine nochmalige Änderung der
Planunterlagen (3. Entwurf) erforderlich. Das Plangebiet liegt südlich der
Straße LWL 30/Kreisstraße K 30, westlich der Landesstraße L072, zwischen den
Ortslagen Lübesse und Sülte. Damit befindet sich das Plangebiet am nördlichen
Rand des bestehenden Windparks. Die Gemeindevertretung von Sülstorf hat auf
ihrer Sitzung am 24.09.2020 den 3. Entwurf der 2. Änderung des B-Plans Nr. 1
sowie die Begründung mit Anlagen gebilligt und eine erneute Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung für
die verkürzte
Dauer von zwei Wochen beschlossen.
Folgende Änderungen sind Gegenstand des 3. Entwurfs:
-
Zeichnerische Festsetzungen (Teil A) - Änderung der zulässigen Grundfläche in
den jeweiligen Baufeldern Textliche Festsetzungen (Teil B)
- Nr.
1.1 (2) Streichung der bedingten Festlegung für Baufenster WEA 1
- Nr.
5 Änderung der Zuordnungsfestsetzungen (Ökokonto und Lenkungsmaßnahmen)
Durch das Planungsbüro wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum
Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 18.12.2020 gesetzt.
Sollte
bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass
seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten
Bauleitplanung der Gemeinde Sülstorf bestehen.
Die
Gemeinde Holthusen hat sich bereits im Rahmen vorhergehenden
Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung des B-Plan Nr. 1 „Windpark Sülte“ mit
Stellungnahme vom 08.11.2017 und 23.05.2019 geäußert. Die Stellungnahme der
Gemeinde Holthusen vom 08.11.2017 und 23.05.2020 liegen als Anlage der
Beschlussfassung bei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Holthusen hat die geänderten Entwurfsunterlagen zur 2.
Änderung des B-Plans Nr. 1 „Windpark Sülte“ geprüft. Von Seiten der Gemeinde
Holthusen werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Gemeinde
Sülstorf geäußert. Durch die geänderten Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des
B-Plans Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf sind weder unzumutbare
Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art
für die Gemeinde Holthusen zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
-
Anschreiben vom
Planungsbüro vom 05.11.2020
-
Geänderter Entwurf 2.
Änderung B-Plan Nr. 1 „Windpark Sülte“ Stand: 08.09.2020
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -