Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Gemeinde Sülstorf hat im Frühjahr 2015 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ beschlossen. Das Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von modernen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, Windenergieanlagen zu schaffen. Im Juli 2017 wurde der 1. Entwurf mit Stand vom 08.07.2017 durch die Gemeindevertretung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung bestimmt. Von Mai bis Juni 2019 erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs mit Stand vom 25. März 2019. Hiermit wurde der Geltungsbereich nach Osten erweitert und ein weiteres Baufenster zur Errichtung einer dritten Windenergieanlage in die Planung aufgenommen. Aufgrund von Stellungnahmen aus der erfolgten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie wegen Veränderungen des Naturraums wurde eine nochmalige Änderung der Planunterlagen (3. Entwurf) erforderlich. Das Plangebiet liegt südlich der Straße LWL 30/Kreisstraße K 30, westlich der Landesstraße L072, zwischen den Ortslagen Lübesse und Sülte. Damit befindet sich das Plangebiet am nördlichen Rand des bestehenden Windparks. Die Gemeindevertretung von Sülstorf hat auf ihrer Sitzung am 24.09.2020 den 3. Entwurf der 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 sowie die Begründung mit Anlagen gebilligt und eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die verkürzte Dauer von zwei Wochen beschlossen. Folgende Änderungen sind Gegenstand des 3. Entwurfs:

- Zeichnerische Festsetzungen (Teil A) - Änderung der zulässigen Grundfläche in den jeweiligen Baufeldern Textliche Festsetzungen (Teil B)

- Nr. 1.1 (2) Streichung der bedingten Festlegung für Baufenster WEA 1

- Nr. 5 Änderung der Zuordnungsfestsetzungen (Ökokonto und Lenkungsmaßnahmen)

 

Durch das Planungsbüro wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 18.12.2020 gesetzt.

Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Gemeinde Sülstorf bestehen.

Die Gemeinde Holthusen hat sich bereits im Rahmen vorhergehenden Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung des B-Plan Nr. 1 „Windpark Sülte“ mit Stellungnahme vom 08.11.2017 und 23.05.2019 geäußert. Die Stellungnahme der Gemeinde Holthusen vom 08.11.2017 und 23.05.2020 liegen als Anlage der Beschlussfassung bei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Holthusen hat die geänderten Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Windpark Sülte“ geprüft. Von Seiten der Gemeinde Holthusen werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Gemeinde Sülstorf geäußert. Durch die geänderten Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf sind weder unzumutbare Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die Gemeinde Holthusen zu erwarten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlagen:

-       Anschreiben vom Planungsbüro vom 05.11.2020

-       Geänderter Entwurf 2. Änderung B-Plan Nr. 1 „Windpark Sülte“ Stand: 08.09.2020

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -