Sitzung: 02.12.2020 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2020/PAM/149
Sach- und Rechtslage:
Die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist seit dem 30.01.2014 rechtskräftig. Der
Bebauungsplan sieht für das südöstliche Plangebiet ein Gewerbegebiet vor, das
bisher durch die bereits hergestellte Buchenstraße erschlossen wird. Südlich
der Buchenstraße sind bisher drei Gebäude entstanden. Südlich daran
anschließend ist die Errichtung eines Autohauses geplant. Hier ist es aufgrund
des geplanten Betriebsablaufes notwendig, eine weitere Anbindung an die
Bahnhofstraße zu schaffen. Dafür ist es erforderlich, dass ein Bereich der
Grünfläche im Osten des Gewerbegebietes entlang der Bahnhofstraße unterbrochen
und als Verkehrsfläche festgesetzt wird. Die Straßenverkehrsbehörde hat im
Rahmen der TÖB-Beteiligung zur Erschließungsplanung in einer Stellungnahme vom
04.08.2017 der Schaffung der geplanten Zufahrt zugestimmt. Des Weiteren soll in
den Änderungsbereichen 1 (Bahnhofstraße/Gewerbegebiet) und 2
(Buchenstraße/Gewerbegebiet) der 6. Änderung die Festsetzung der zulässigen
Überfahrtbreite von bisher 6,00 m in das Gewerbegebiet ergänzt werden. Zulässig
soll hier eine Breite entsprechend der Erschließungsplanung von 12,50 bzw.
25,00 m sein.
Da
durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
kann gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Gemäß § 13
Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und
von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Der
Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Die berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Die berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
Die Planungskosten für die
Aufstellung und Durchführung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9“ trägt
als Vorhabenträger, Herr Alexander Hurevich, Schweriner Straße 35a, 19075
Warsow. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Planzeichnung
zur 6. Änderung B-Plan Nr. 9
- Text
Teil B
-
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.
G.“ der Gemeinde Pampow nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
2.
Ziel
der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer weiteren Zufahrt von der Bahnhofstraße in das Gewerbegebiet zu schaffen.
Des Weiteren sollen in den Änderungsbereichen 1 (Bahnhofstraße/Gewerbegebiet)
und 2 (Buchenstraße/Gewerbegebiet) Überfahrtbreiten entsprechend der
Erschließungsplanung für das geplante Autohaus zulässig sein. Das
Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt.
3. Der
Geltungsbereich für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst zwei
Änderungsbereiche. Der Änderungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 150 m² und der
Änderungsbereich 2 hat eine Größe von ca. 65 m². Es werden die Flurstücke 174/7
teilw. und 174/125 teilw. der Flur 8, Gemarkung Pampow, überplant. Die Änderungsbereiche
der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
„Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ der Gemeinde Pampow sind dem beiliegenden
Übersichtsplan zu entnehmen.
4.
Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände
Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ und die Begründung werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
5.
Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände
Agrargemeinschaft Pampow e. G.“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6.
Die
Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
7. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon
stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 3
Ungültige
Stimmen: 0