Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das alte Kindergartenbestandsgebäude Baujahr nicht bekannt ist stark sanierungsbedürftig und technisch veraltet. Die bekannten stetig angemahnten Mängel und Forderungen aus dem Brandschutz können nicht ohne Eingriff in die baulichen Anlagen abgestellt bzw. behoben werden. Der Gebäudekomplex hält dem notwendigen Raumbedarf für die Betreuung der Kinder nicht mehr stand. Eine Erweiterung und der Umbau des Gebäudes sind zwingend erforderlich.

Mittels einer Containerlösung für eine genehmigte Dauer von 2 Jahren wurde ein Raum für das Erzieherpersonal geschaffen. Da sich die Maßnahme über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstreckt, ist eine Auslagerung der Kinder nötig. Es wurde seitens des Bürgermeisters die Nutzung des Gemeindehauses angeboten. Für den Auslagerungszeitraum sind Forderungen der Bauordnung, Brandschutz, Hygiene und Gesundheit zwingend einzuhalten. Somit sind für das Gemeindehauses Umbauarbeiten notwendig. Für diese Maßnahme ist eine Planung mit Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag zur zeitweiligen Nutzungsänderung des Gemeindehauses) zur erarbeiten. 

Für die Maßnahme Umbau und Erweiterung der Kita sind Vorarbeiten durch Fachplaner zur Bestandsuntersuchung notwendig. Auch hier ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Da ein Fördermittelantrag bis zum 30.08.2020 für die Förderperiode 2022 eingereicht werden muss, ist die Erstellung der Unterlagen zwingend schnell zu beauftragen, da wie erwähnt, Vorarbeiten notwendig sind. Ein Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen ist in der Kürze nicht möglich.

Es wurden Planungsangebote sh. Zusammenstellung vorgelegt, welche die LPH 1-4 beinhalten, also bis zur Genehmigungsplanung, da Inhalte im Fördermittelantrag einfließen müssen.

Zusammenstellung Planer Kosten sh. Anlage 1

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Haushalt 2020 eingestellten Mittel für die Planungskosten des Erweiterungsbaus, der Sanierung des Altbaugebäudes und der damit notwendigen Interimslösung zur Unterbringung der Kinder in Höhe von nunmehr 98.306,62 € für die Auftragsvergaben bereitzustellen.

Die Gemeinde bevollmächtigt den Bürgermeister mit der Beauftragung der vorliegenden Auftragnehmer.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Planungsleistungen sind vom Konto 09.365.5231 (Unterhaltungskosten Kita) finanzielle Mittel in Höhe von 48.306,62 € auf dem Konto 09.365.78522 (Investitionsausgaben Kita) zur Deckung bereitzustellen.

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis mit Änderung

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                      9

Davon stimmberechtigt:                                                             9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                       0