Sitzung: 20.07.2020 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WIT/597
Sach- und Rechtslage:
Das alte Kindergartenbestandsgebäude Baujahr nicht
bekannt ist stark sanierungsbedürftig und technisch veraltet. Die bekannten
stetig angemahnten Mängel und Forderungen aus dem Brandschutz können nicht
ohne Eingriff in die baulichen Anlagen abgestellt bzw. behoben werden. Der
Gebäudekomplex hält dem notwendigen Raumbedarf für die Betreuung der Kinder
nicht mehr stand. Eine Erweiterung und der Umbau des Gebäudes sind zwingend
erforderlich.
Mittels einer Containerlösung für eine genehmigte Dauer
von 2 Jahren wurde ein Raum für das Erzieherpersonal geschaffen. Da sich die
Maßnahme über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstreckt, ist eine Auslagerung
der Kinder nötig. Es wurde seitens des Bürgermeisters die Nutzung des
Gemeindehauses angeboten. Für den Auslagerungszeitraum sind Forderungen der
Bauordnung, Brandschutz, Hygiene und Gesundheit zwingend einzuhalten. Somit
sind für das Gemeindehauses Umbauarbeiten notwendig. Für diese Maßnahme ist
eine Planung mit Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag zur zeitweiligen
Nutzungsänderung des Gemeindehauses) zur erarbeiten.
Für die Maßnahme Umbau und Erweiterung der Kita sind
Vorarbeiten durch Fachplaner zur Bestandsuntersuchung notwendig. Auch hier ist
ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Da ein Fördermittelantrag bis zum
30.08.2020 für die Förderperiode 2022 eingereicht werden muss, ist die Erstellung
der Unterlagen zwingend schnell zu beauftragen, da wie erwähnt, Vorarbeiten
notwendig sind. Ein Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen ist in der
Kürze nicht möglich.
Es wurden Planungsangebote sh. Zusammenstellung
vorgelegt, welche die LPH 1-4 beinhalten, also bis zur Genehmigungsplanung, da
Inhalte im Fördermittelantrag einfließen müssen.
Zusammenstellung Planer Kosten sh. Anlage 1
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Haushalt
2020 eingestellten Mittel für die Planungskosten des Erweiterungsbaus, der
Sanierung des Altbaugebäudes und der damit notwendigen Interimslösung zur
Unterbringung der Kinder in Höhe von nunmehr 98.306,62 € für die
Auftragsvergaben bereitzustellen.
Die Gemeinde bevollmächtigt den Bürgermeister mit
der Beauftragung der vorliegenden Auftragnehmer.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Planungsleistungen sind
vom Konto 09.365.5231 (Unterhaltungskosten Kita) finanzielle Mittel in Höhe von
48.306,62 € auf dem Konto 09.365.78522 (Investitionsausgaben Kita) zur Deckung
bereitzustellen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit Änderung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0