Sitzung: 23.06.2020 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/475
Sach- und Rechtslage:
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ hat im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 11.03.2019 bis 15.04.2019 im Amt Stralendorf öffentlich ausgelegen.
Parallel erhielten die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden die Vorentwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB.
Die berücksichtigten
Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ und in die Begründung mit
Umweltbericht eingearbeitet.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8
„Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ und die Begründung mit Umweltbericht
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu
sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen
waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung
hinzuweisen.
Die berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma
Fliegenhof“ bestehend aus der Planzeichenerklärung, Teil B - Text mit Stand
Entwurf Mai 2020 und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht mit Stand
Entwurf Mai 2020 werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
2.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und die Nachbargemeinden gemäß am Planverfahren zu beteiligen. Die Planung ist
mit den Nachgemeinden gemäß § 2 Abs. 2 abzustimmen.
3.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen
Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen.
Darüber
hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die
nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet auf der
Homepage des Amtes Stralendorf einzustellen.
4.
In
der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 8 „Transport- und
Recyclingfirma Fliegenhof“
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine - Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlagen:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet „Transport- und Recyclingfirma
Fliegenhof“ bestehend aus der Planzeichenerklärung, Text B – Text mit Stand
Entwurf Mai 2020 und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht mit Stand
Entwurf Mai 2020
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-