Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.03.2019 bis 15.04.2019 im Amt Stralendorf öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Vorentwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ bestehend aus der Planzeichenerklärung, Teil B - Text mit Stand Entwurf Mai 2020 und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht mit Stand Entwurf Mai 2020 werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2.     Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß am Planverfahren zu beteiligen. Die Planung ist mit den Nachgemeinden gemäß § 2 Abs. 2 abzustimmen.

 

3.     Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf einzustellen.

 

4.     In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“  unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine - Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Anlagen:

-          Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ bestehend aus der Planzeichenerklärung, Text B – Text mit Stand Entwurf Mai 2020 und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht mit Stand Entwurf Mai 2020

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -