Sitzung: 23.06.2020 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/473
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat in ihrer Sitzung am 12.02.2019
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“
aufzustellen.
Auf der
Gemeindevertretersitzung vom 12.02.2019 wurde der Beschluss über die Einleitung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
berührten Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen vom 11.03.2019 bis 15.04.2019. Die berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.02.2019 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Als nächster
Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten
Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind in der Anlage zusammengestellt.
Die Einwender sind von dem
Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1.
Während
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der
Zeit vom 11.03.2019 bis zum 15.04.2019 wurden keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
2. Die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB während der frühzeitigen Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und
Recyclingfirma Fliegenhof“ hat die Gemeindevertretung geprüft und mit folgendem
Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Landkreis Ludwigslust-Parchim
-
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
-
Landesamt für innere Verwaltung M-V
-
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der
Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
-
Deutsche Telekom Technik GmbH
-
HanseGas GmbH
-
Zweckverband Schweriner Umland
-
WEMAG AG
-
Abwasserzweckverband Hagenow und
Umlandgemeinden
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-
keine
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-
keine
d)
beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
Hinweise und Anregungen in der
Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
Kenntnis genommen:
-
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
-
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
-
Bergamt Stralsund
-
Wasser- und Bodenverband Untere Elde
-
Forstamt Radelübbe
-
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
-
GDMcom
-
50Hertz Transmission GmbH
-
WEMACOM Telekommunikation GmbH
-
Landgesellschaft M-V MbH
-
Straßenbauamt Schwerin
-
Gemeinden Stralendorf, Zülow, Warsow, Schossin und
Hülseburg
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlage:
Abwägungsübersicht – Tabellarische Übersicht der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-