Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat in ihrer Sitzung am 12.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ aufzustellen.

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 12.02.2019 wurde der Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen vom 11.03.2019 bis 15.04.2019. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.02.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der Anlage zusammengestellt.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.03.2019 bis zum 15.04.2019 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

2.     Die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ hat die Gemeindevertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:

            a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Landkreis Ludwigslust-Parchim

-          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-          Landesamt für innere Verwaltung M-V

-          Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

-          Deutsche Telekom Technik GmbH

-          HanseGas GmbH

-          Zweckverband Schweriner Umland

-          WEMAG AG

-          Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden 

            b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-          keine

            c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-          keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
    Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
    Kenntnis genommen:

-          Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

-          Bergamt Stralsund

-          Wasser- und Bodenverband Untere Elde

-          Forstamt Radelübbe

-          Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-          GDMcom

-          50Hertz Transmission GmbH

-          WEMACOM Telekommunikation GmbH

-          Landgesellschaft M-V MbH

-          Straßenbauamt Schwerin

-          Gemeinden Stralendorf, Zülow, Warsow, Schossin und Hülseburg

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlage:

Abwägungsübersicht – Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -