Sach- und Rechtslage:

Nachdem die Gemeindevertretung am 04.12.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ gefasst hat,  liegt nunmehr der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.

 

städtebaulicher Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, der Veranschaulichung der Planungslösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen, die die Entwicklung des gegenwärtig unbebauten Gebietes zu einem Wohngebiet mit sich bringt. 

Der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Diskussionsgrundlage bietet die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung gemeinsam mit der Öffentlichkeit.

Der städtebauliche Entwurf entspricht im planungsrechtlichen Sinne einem Vorentwurf, der an keine rechtlichen Gestaltungs- bzw. Darstellungskriterien gebunden ist.

Zur Verdeutlichung der Planungsabsichten der Gemeinde Pampow werden neben dem städtebaulichen Entwurf eine Kurzbegründung (Anlage 2) veröffentlicht.

Im Hinblick auf die Beschreibung der Inhalte des städtebaulichen Entwurfes wird auf den in der Anlage 2 beigefügten Kurzbegründung verwiesen. 

Die erschließungsrelevanten Themen hinsichtlich einer finanziellen Verantwortlichkeit für die Neuerschließung der im Geltungsbereich liegenden Flächen sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung.

Diese Thematik wird mit dem Planfortschritt erst nachfolgend bei der förmlichen Offenlegung des Bebauungsplan- Entwurfes detaillierter betrachtet, wenn die Flächen für die verkehrliche Erschließung im Entwurf des Bebauungsplanes förmlich dargestellt werden. 

Neben der Veröffentlichung des Planmaterials zum städtebaulichen Entwurf werden alle bis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gemeinde Pampow vorhandenen Materialien zum Thema: Umweltprüfung veröffentlicht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Gutachten zum Fledermausvorkommen, zur Fauna und Flora sowie eine Schallschutzuntersuchung vorhanden.

Die frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.  Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Planungsabsichten und –inhalte in Kenntnis gesetzt und gebeten, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. 

Weiteres Verfahren:

Nach dieser Beschlussfassung über den städtebaulichen Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung und Erarbeitung eines förmlichen Entwurfes zum Bebauungsplan mit der entsprechenden Planoffenlegung und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum städtebaulichen Entwurf werden gesichtet und auf ihre für den Bebauungsplanentwurf bestehende Beachtlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis der Sichtung wird der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine förmliche Abwägung zum städtebaulichen Entwurf erfolgt nicht.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow billigt den vorgelegten Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“ der Gemeinde Pampow in der Fassung vom April 2020 einschließlich der Kurzbegründung.

 

è  Anlage BA vom 26.05.2020 WA 6 Bauhöhe 13,50

 

2.     Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

3.     Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

4.     Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger

Anlage 1: Vorgaben der Gemeinde zur Erstellung des B-Plan 17 – mit Beantwortung der Fragen

                durch das Planungsbüro – rot gekennzeichnet

Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 17 als städtebaulicher Entwurf

Anlage 3: Kurzbegründung

Anlage 4: Unterlagen zur Abstimmung zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis                                   zu 1     zu 2     zu 3     zu 4

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         15        15        15        15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13        13        13        13

Davon stimmberechtigt:                                               13        13        13        13

Ja-Stimmen:                                                      9        10        11        10

Nein-Stimmen:                                                   1          1          1          1

Stimmenenthaltungen:                                        3          2          1          2

Ungültige Stimmen:                                            -           -           -           -