Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/458
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow befindet sich aktuell im Bodenordnungsverfahren,
welches durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
(StALU) begleitet und bearbeitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens soll der
Neubau der Sudebrücke zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin realisiert
werden. Die Ingenieurgemeinschaft IBD wurde durch das StALU mit der Vorplanung
beauftragt und hat eine Variantenuntersuchung vorgenommen. Der Vorstand der
Teilnehmergemeinschaft des BOV Warsow hat sich auf seiner Sitzung vom
19.11.2019 für die Vorzugsvariante (3) ausgesprochen. Die 3. Variante ist
gleichzeitig die Kostengünstigste Variante, mit geschätzten Baukosten von
503.793,25 €. Durch die Teilnehmergemeinschaft wird ein Fördermittelantrag
gestellt, die Förderquote liegt bei 90%, d.h. bei positiver Bescheidung des
Antrages wird auf die Gemeinde Warsow ein Eigenanteil von 10% entfallen.
Um den Eigenanteil der Gemeinde Warsow weiter zu verringern wurde eine
Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schossin und Warsow
geschlossen, da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze befindet.
Inhalt dieser Vereinbarung ist die Teilung des Eigenanteils auf jeweils
5% je Gemeinde. Bezogen auf die geschätzten Baukosten ergebe dies eine Summe
von 25.189,66 € pro Gemeinde zzgl.
Planungskosten. Diese Kosten werden nach aktuellen Aussagen des StALU im Jahr
2021 anfallen. Zurzeit wird die Planung weiter vorangetrieben und noch in
diesem Jahr sollen in Abhängigkeit der Gemeindebeschlüsse Aufträge zur weiteren
Planung vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow beschließt, dass der Neubau der Sudebrücke (Variante 3)
durchgeführt wird und erklärt gegenüber der
Teilnehmergemeinschaft verbindlich für das o.g. Vorhaben:
1. die Haushaltsmittel für eine
Vorfinanzierung fristgemäß bereitzuhalten und die
Vorfinanzierung zu gewährleisten,
2. die erforderlichen Eigenmittel (10% der
Gesamtkosten) der Teilnehmergemeinschaft
des Bodenordnungsverfahrens Warsow
aufzubringen.
3. die bauliche Anlage mit Termin der
erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten
zu übernehmen
4. den Weg ins Eigentum zu übernehmen und
die Unterhaltung des Weges zu übernehmen.
5. im Falle einer aus dem Ergebnis einer
Prüfung resultierenden Rückforderung, die zuviel
erhaltenen Fördermittel zurück zu
erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2020 wird
die Vorplanung zu der Maßnahme beendet. Die Kosten der Vorplanung wurden auf
50.000 € geschätzt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 5.000 € durch die
Gemeinde zu tragen ist. In diesem Jahr wurden bereits 23.277,49 € für die
Vorplanung investiert, die übrigen Mittel in Höhe von 26.722,51 € werden als
Haushaltsrest in das Jahr 2020 übertragen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -