Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/217
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin hat
auf Antrag hin des Vorhabenträgers „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ am
13.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen
und Naturstein GmbH“ gefasst.
Das Planungsziel besteht in
der Sicherung des Betriebsstandortes und der Schaffung planungsrechtlicher
Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionskapazität sowie die
ergänzende Ansiedlung weiterer Unternehmen am Produktionsstandort. Damit soll
eine mögliche Flexibilität zur Anpassung an den wirtschaftlichen Markt erzielt
werden.
Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß
durchgeführt. Nachdem der Abwägungsbeschluss auf der heutigen
Gemeindevertretersitzung gefasst wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Der Flächennutzungsplan der
Gemeinde Schossin weist das Plangebiet für den B-Plan Nr. 2 „MGB Fliesen und
Naturstein GmbH“ als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Im Zusammenhang mit
dem B-Plan Nr. 2 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin gemäß
Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2019 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB geändert.
Der
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Schossin ist dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
1.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl
M-V S 344), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBi
M-V S 221, 228), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin den
Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der
Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung als Satzung.
2.
Die
Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den
Bebauungsplan Nr. 2 beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung
vorzulegen.
4.
Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung alsdann gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtsverbindliche
vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet des Amtes Stralendorf eingestellt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und
Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der Begründung, Umweltbericht und
artenschutzrechtliche Prüfung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -