Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin hat auf Antrag hin des Vorhabenträgers „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ am 13.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen und Naturstein GmbH“ gefasst.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des Betriebsstandortes und der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionskapazität sowie die ergänzende Ansiedlung weiterer Unternehmen am Produktionsstandort. Damit soll eine mögliche Flexibilität zur Anpassung an den wirtschaftlichen Markt erzielt werden.

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem der Abwägungsbeschluss auf der heutigen Gemeindevertretersitzung gefasst wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin weist das Plangebiet für den B-Plan Nr. 2 „MGB Fliesen und Naturstein GmbH“ als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 2 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin gemäß Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2019 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Schossin ist dem Landkreis Ludwigslust-Parchim gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl M-V S 344), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBi M-V S 221, 228), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin den Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“  der Gemeinde Schossin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung als Satzung.

 

2.    Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

3.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 2 beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen.

 

4.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung alsdann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet des Amtes Stralendorf eingestellt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlage:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -