Sitzung: 28.10.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/543
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Holthusen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr.
10.1 durch, um die planungsrechtliche Basis für die Errichtung von Wohnbebauung
und die Errichtung einer KITA innerhalb des Wohngebietes zu schaffen. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 erfolgt im zweistufigen Regelverfahren
nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit
den Unterlagen zum Vorentwurf durchgeführt. Grundlage für die Entwicklung war
eine Untersuchung des Standortes und die Ergänzung der Infrastruktur in der
Ortslage. Eine KITA ist für die Gemeinde wichtig.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10
am 03.09.2015 gefasst und den Plangeltungsbereich in 3 Teilflächen gegliedert.
Der Freiraum zwischen Ortslage und Landwirtschaftsbetrieb, die Teilfläche 1,
soll zunächst entwickelt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 16. Mai 2017 bis zum 15. Juni 2017. Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.05.2017 und sollte auch
dazu genutzt werden, um den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung mit den Behörden abzustimmen. Die eingegangenen Stellungnahmen
zum Vorentwurf wurden durch die Gemeindevertretung geprüft und ausgewertet.
Die
Gemeindevertretung hat am 21.11.2018 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 06.12.2018 bis einschließlich 22.01.2019 durchgeführt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
20.12.2018 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die zum Entwurf eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft
und ausgewertet. Nachträgliche Stellungnahmen und Erkenntnisse zum
Immissionsschutz wurden durch Ergänzungen der Abwägung berücksichtigt. Im
Ergebnis der Abwägung hat die Gemeinde eine gutachterliche Stellungnahme zum
Gewerbelärm sowie ein Gutachten zu Erschütterungseinwirkungen infolge des
Schienenverkehrs beauftragt.
Die zu berücksichtigenden
Ergebnisse der Abwägung insbesondere zum Immissionsschutz wurden in die
Planunterlagen eingearbeitet. Es handelt sich hierbei um ergänzende
Klarstellungen zu den Festsetzungen im Teil-B Text zum Schutz vor
Erschütterungen im Plangeltungsbereich und die Verlängerung des Lärmschutzwalls
über den Plangeltungsbereich hinaus sowie die damit verbundene vertragliche
Sicherung der Errichtung des Lärmschutzwalls außerhalb des Plangebietes in
einem städtebaulichen Vertrag. Zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
war die Festsetzung eines bedingten Baurechts durch die Behörde gefordert, dem
wurde gefolgt. Eine Nachtnutzung für die Kindertagesstätte war nicht
beabsichtigt und wurde entsprechend den gutachterlichen Empfehlungen nicht
berücksichtigt und ausgeschlossen.
Der Entwicklungsrahmen von 25
Wohneinheiten ist entsprechend der landesplanerischen Stellungnahme vom
05.03.2019 zu berücksichtigen. Bei Erfordernis sind im Zusammenhang mit dem
Pflegewohnen weitere Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung
zu führen.
Die Eingriffs- und
Ausgleichbilanz wurde präzisiert und das Kompensationserfordernis angepasst.
Die Flächenverfügbarkeit durch die Gemeinde ist gewährleistet. Die als externe
Kompensationsmaßnahme festgesetzte Erstaufforstung wird nach Satzungsbeschluss
beantragt und ist Bestandteil des Erschließungsvertrages. Die nötigen
Genehmigungen werden beantragt.
Die
bisher vorgesehene private Erschließung der rückwärtigen Baugrundstücke im
Teilgebiet WA 2.1 soll geändert werden. Es ist eine öffentliche Erschließung
als 5,00 m breiter Wohnweg vorgesehen. Die Belange der gesicherten
Abfallentsorgung sind durch Müllbehältersammelplatz an der Planstraße B
gewährleistet.
Die Planunterlagen sowie die
Begründung mit Umweltbericht, wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen. Die der Erarbeitung des Bebauungsplanes zugrunde
gelegten Gutachten, und Ergänzungen der Gutachten sind Anlage der Begründung.
Um das
Planverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung
zu fassen und die Bekanntmachung
vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Aufgrund
des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen den Bebauungsplan
„Ortszentrum Holthusen“ zwischen Gemeindehaus und Feuerwehr in der
Schmiedestraße und dem Landwirtschaftsbetrieb begrenzt:
- im Norden: durch
Flächen des Landwirtschaftsbetriebes (derzeit nicht
mehr genutzte Stallanlagen),
-
im Osten: durch
Bahnanlagen (Bahnstrecke
Schwerin-Hagenow),
-
im Westen: durch
die Dorfstraße und die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen
der Grundstücke Dorfstraße Nr. 9 und Nr. 11 und Schmiedestraße Nr. 1,
- im Südwesten: durch
die rückwärtige Grundstücksgrenze des
Grundstücks Schmiedestraße Nr. 3 und der Nr. 5
(Feuerwehr),
- im Süden: durch
und die Verlängerung der südlichen
Grundstücksgrenze des Grundstücks Schmiedestraße 7
bis an die Bahnlinie.
bestehend
aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen
Bauvorschriften als Satzung.
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3.
Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan „Ortszentrum Holthusen“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen ist
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Ortszentrum
Holthusen“ und der zusammenfassenden Erklärung ins
Internet einzustellen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
-
Planzeichnung (Teil-A),
-
Teil-B Text,
-
Begründung mit Umweltbericht
-
Immissionsprognose-Lärm
für das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum Holthusen“ der Gemeinde
Holthusen, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Ingenieurbüro für Umwelttechnik P.
Hasse, Schwerin, vom 31.01.2018, ergänzt 15.11.2018
-
Ergänzung
zur Immissionsprognose-Lärm für das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 10.1
„Ortszentrum Holthusen“ der Gemeinde Holthusen, Landkreis Ludwigslust-Parchim,
Ingenieurbüro für Umwelttechnik P. Hasse, Schwerin, vom 18.02.2019
-
Stellungnahme-Lärm
Recyclinghof am Mittelweg Holthusen für das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 10.1
„Ortszentrum Holthusen“ der Gemeinde Holthusen, Landkreis Ludwigslust-Parchim,
Ingenieurbüro für Umwelttechnik P. Hasse, Schwerin, vom 24.06.2019
-
Gutachten-Erschütterungseinwirkungen
infolge des Schienenverkehrs, Sachverständigen- und Ingenieurbüro Dr.-Ing. Ulf
Lichte; Leipzig, vom 12.07.2019 und ergänzende Stellungnahmen zum Gutachten, Sachverständigen-
und Ingenieurbüro Dr.-Ing. Ulf Lichte; Leipzig, vom 09.09.2019 und 13.09.2019
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -