Sach- und Rechtslage:

Die ENERKRAFT GmbH, mit Sitz in 32425 Minden, Wallfahrtsteich 27, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU WM-51-4555-5712.0.1.6.2V-76153, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 43/1 und Flur 3 Flurstück 75, die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA).

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 19 BImSchG.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

Planungsrechtlich liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

 

      Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

      Ist die Erschließung gesichert?

      Wird den Zielen der Raumordnung entsprochen?

      Wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?

      Wurde für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen ist?

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss ausführlich zu benennen.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (2 große Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 43/1 und Flur 3, Flurstück 75 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. (BV 1)

 

oder

 

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 43/1 und Flur 3, Flurstück 75 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert: (BV 2)

 

­à siehe Stellungnahme der Gemeinde

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlagen:

Anschreiben StALU Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

2x Ordner mit Antrags- und Genehmigungsunterlagen

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis                                               BV 1                BV 2

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                                -                       8

Nein-Stimmen:                                                             8                      -

Stimmenenthaltungen:                                                  1                      1

Ungültige Stimmen:                                                     -                       -