Sitzung: 05.03.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/456
Sach- und Rechtslage:
Die ENERKRAFT GmbH, mit Sitz in 32425 Minden, Wallfahrtsteich 27,
plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4
BImSchG - Az.: StALU
WM-51-4555-5712.0.1.6.2V-76153, im Windeignungsgebiet
Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 43/1 und Flur 3
Flurstück 75, die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA).
Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 19 BImSchG.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Planungsrechtlich
liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Dazu
ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
•
Liegt
eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
•
Ist
die Erschließung gesichert?
•
Wird
den Zielen der Raumordnung entsprochen?
•
Wird
das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das
notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
•
Wurde
für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach
dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die
Bodenversiegelung zu beseitigen ist?
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss
ausführlich zu benennen.
Die vollständigen Antragsunterlagen (2 große Ordner) können bis
zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und
liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
Nach
Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der
ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden)
für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2,
Flurstück 43/1 und Flur 3, Flurstück 75 das gemeindliche Einvernehmen gemäß §
36 BauGB erteilt. (BV 1)
oder
Nach
Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der
ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden)
für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2,
Flurstück 43/1 und Flur 3, Flurstück 75 das gemeindliche Einvernehmen gemäß §
36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert: (BV
2)
à siehe Stellungnahme der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anschreiben StALU Antrag nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz
2x Ordner mit Antrags- und
Genehmigungsunterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis BV
1 BV 2
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen: - 8
Nein-Stimmen: 8 -
Stimmenenthaltungen: 1 1
Ungültige Stimmen: - -