Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Oben genannter B – Plan wurde am  12.01.2001 rechtskräftig. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich voll erschlossen, die Ansiedlung von Mobilheimen und

Wochenendhäusern hat begonnen.

Es hat sich gezeigt, daß es vorteilhaft ist den B – Plan in einigen Punkten wie folgt zu ändern:

 

Geplante Änderungen :

1.                   Ausweisung eines Ferienhausgebietes im Eingangsbereich des

Camping- und Wochenendplatzes.

Die Festsetzungen  des Ursprungsplanes wurden von SO camp/woch

in ein Ferienhausgebiet  SO FH  mit den entsprechenden

Festsetzungen  für dieses Gebiet geändert.

Die Festsetzungen werden zeichnerisch sowie textlich gefasst.

 

2.                   Alle Sondergebiete  SO camp/woch  wurden hinsichtlich der

Zulässigkeit für Wochenendhäuser erweitert.

Ergänzungen zur Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen :

·         Sofern in der Planzeichnung Teil A nicht geregelt, sind in den SO

camp/ woch  - Gebieten bei der Errichtung  von

Wochenendhausplätzen  die Baugrenzen  2,5 m von den

Grundstücksgrenzen einzuhalten .

 

            Die Festsetzungen des Ursprungsplanes  werden ergänzt (Nutzungs-

            Schablone) sowie die textliche  Festsetzung überarbeitet. .

            (Text Teil B – Punkt 1 / 1.1., 1.4. und 1.5. )

 

3.                   Änderung der maximal zulässigen Firsthöhe von 5,0 m auf 6,0 m  in den SO camp/woch – Gebieten und den  SO woch – Gebieten .

 

4.                   Anpassung der Wegeführung im nördlichen Plangebietsteil.

 

5.         Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich des geplanten Gebäudes

            für den Betriebsleiter  des Campingplatzes im nördlichen

Plangebietsteil. Hierzu ist die Herausnahme der Fläche aus dem LSG

notwendig . Es werden Regelungen für maximal zulässige

Bebaubarkeit des Bereiches gestellt. 

 

 

Hinsichtlich der generellen Umwandlung in ein Ferienhausgebiet gab es bereits Vorabstimmungen mit dem Ministerium für Bauwesen, die einen positiven Verlauf hatten .

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die Aufstellung der 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 “Camping – und Wochenendplatz Dümmer” als Satzung wird beschlossen.

 

2.                   Der Entwurf und die Auslegung der unter 1. genannten 1. Änderung des

B – Planes Nr. 4 wird beschlossen.

 

3.                   Aufstellung und die Auslegung ist bekannt zu machen.

 

4.                   Die Auslegung des Entwurfes der Satzung, der Begründung und de

Umweltberichtes kann im Sinne des § 3 Abs.1 Bau GB  (frühzeitige

Bürgerbeteiligung ) durch die Bürger genutzt werden. Während der Auslegung

ist sachkundige Beratung sicherzustellen.

 

5.         Das Verfahren wird durch den Investor finanziert.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0