Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Oben genannter B – Plan wurde am 12.01.2001 rechtskräftig. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich voll erschlossen, die Ansiedlung von Mobilheimen und
Wochenendhäusern hat begonnen.
Es hat sich gezeigt, daß es vorteilhaft ist den B – Plan in einigen Punkten wie folgt zu ändern:
Geplante Änderungen :
1. Ausweisung eines Ferienhausgebietes im Eingangsbereich des
Camping- und Wochenendplatzes.
Die Festsetzungen des Ursprungsplanes wurden von SO camp/woch
in ein Ferienhausgebiet SO FH mit den entsprechenden
Festsetzungen für dieses Gebiet geändert.
Die Festsetzungen werden zeichnerisch sowie textlich gefasst.
2. Alle Sondergebiete SO camp/woch wurden hinsichtlich der
Zulässigkeit für Wochenendhäuser erweitert.
Ergänzungen zur Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen :
· Sofern in der Planzeichnung Teil A nicht geregelt, sind in den SO
camp/ woch - Gebieten bei der Errichtung von
Wochenendhausplätzen die Baugrenzen 2,5 m von den
Grundstücksgrenzen einzuhalten .
Die Festsetzungen des Ursprungsplanes werden ergänzt (Nutzungs-
Schablone) sowie die textliche Festsetzung überarbeitet. .
(Text Teil B – Punkt 1 / 1.1., 1.4. und 1.5. )
3. Änderung der maximal zulässigen Firsthöhe von 5,0 m auf 6,0 m in den SO camp/woch – Gebieten und den SO woch – Gebieten .
4. Anpassung der Wegeführung im nördlichen Plangebietsteil.
5. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich des geplanten Gebäudes
für den Betriebsleiter des Campingplatzes im nördlichen
Plangebietsteil. Hierzu ist die Herausnahme der Fläche aus dem LSG
notwendig . Es werden Regelungen für maximal zulässige
Bebaubarkeit des Bereiches gestellt.
Hinsichtlich der generellen Umwandlung
in ein Ferienhausgebiet gab es bereits Vorabstimmungen mit dem Ministerium für
Bauwesen, die einen positiven Verlauf hatten .
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung der 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 “Camping – und
Wochenendplatz Dümmer” als Satzung wird beschlossen.
2.
Der Entwurf und die Auslegung der unter 1. genannten 1. Änderung des
B – Planes Nr. 4 wird
beschlossen.
3.
Aufstellung und die Auslegung ist bekannt zu machen.
4.
Die Auslegung des Entwurfes der Satzung, der Begründung und de
Umweltberichtes
kann im Sinne des § 3 Abs.1 Bau GB
(frühzeitige
Bürgerbeteiligung )
durch die Bürger genutzt werden. Während der Auslegung
ist sachkundige
Beratung sicherzustellen.
5. Das Verfahren wird durch den Investor finanziert.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0