Sach- und Rechtslage:

Am 17.05.2017 wurde durch die Gemeindevertretung Pampow der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ gefasst. Der Beschluss und der Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 6 vom 28.06.2017 bekannt gemacht.

Dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wurde die Änderungsabsicht gem. § 17 Landesplanungsgesetz (LPIG) angezeigt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10.07.2017 bis zum 24.07.2017.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 01.06.2017, gem. § 4Abs.1 BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und die Anregungen zur Planung wurden berücksichtigt.

Auf der Gemeindevertretersitzung am 17.10.2017 haben die Gemeindevertreter den Entwurf zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ mit Planbegründung, Umweltbericht und den vorliegenden Umweltunterlagen gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt des Amtes Stralendorf bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.12.2017 bis 15.01.2018.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 erfolgte ab der 49. KW 2017.

Die Planung wurde aufgrund einer geänderten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nach erfolgter Offenlage aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim (untere Naturschutzbehörde), wesentlich geändert.

Um Verfahrensfehler zu vermeiden hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim (FD63 Bauordnung) die erneute Offenlegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB empfohlen.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Pampow und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung (Stand: Januar 2019) gebilligt.
  2. Der Entwurf der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ und der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der umweltbezogenen Fachstellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu Benachrichtigen.
  3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Pampow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                      13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                     12

Davon stimmberechtigt:                                                12

Ja-Stimmen:                                                                12

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                        -