Sitzung: 27.02.2019 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/PAM/045
Sach- und Rechtslage:
Am 17.05.2017 wurde durch die Gemeindevertretung Pampow
der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Gewerbegebiet
Pampow“ gefasst. Der Beschluss und der Termin der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 6 vom 28.06.2017
bekannt gemacht.
Dem Amt für Raumordnung und Landesplanung
Westmecklenburg wurde die Änderungsabsicht gem. § 17 Landesplanungsgesetz
(LPIG) angezeigt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte
im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10.07.2017 bis zum
24.07.2017.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem Schreiben vom 01.06.2017, gem. § 4Abs.1 BauGB frühzeitig über
die Planung unterrichtet und die Anregungen zur Planung wurden berücksichtigt.
Auf der Gemeindevertretersitzung am 17.10.2017 haben die
Gemeindevertreter den Entwurf zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Gewerbegebiet
Pampow“ mit Planbegründung, Umweltbericht und den vorliegenden Umweltunterlagen
gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt des Amtes Stralendorf bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom
07.12.2017 bis 15.01.2018.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 erfolgte ab der 49. KW 2017.
Die Planung wurde aufgrund einer geänderten ökologischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nach erfolgter Offenlage aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim (untere Naturschutzbehörde),
wesentlich geändert.
Um Verfahrensfehler zu vermeiden hat der Landkreis
Ludwigslust-Parchim (FD63 Bauordnung) die erneute Offenlegung nach § 3 Abs. 2
und § 4 Abs.2 BauGB empfohlen.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Pampow
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der
vorliegenden Fassung (Stand: Januar 2019) gebilligt.
- Der Entwurf der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet
Pampow“ und der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag und der umweltbezogenen Fachstellungnahmen sind nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu Benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf
hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist
abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung
des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ unberücksichtigt bleiben können,
wenn die Gemeinde Pampow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht
von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde entstehen
keine Kosten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -