Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im 0.g.  B – Plan sind planungsrechtliche einige Festsetzungen enthalten, die die Vermarktung der Häuser erschweren .

So sind die Firstrichtung vorgegeben und die Zufahrten zu den Grundstücken.

Es besteht der Wunsch beide Festsetzungen für gegenstandslos zu erklären .

Zu überlegen ist dabei, daß vor allem die Herausnahme der Firstrichtung das Aussehen der Bebauung völlig verändern kann .

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Dem Entwurf der geänderten Satzung wird dahingehend zugestimmt,

daß aus dem Teil A (Zeichnung)  der Satzung die Festsetzung der Firstrichtung und der Zufahrten herausgenommen werden.

 

2.                   Die Betroffenenbeteiligung erfolgt durch Auslegung.

 

3.                   Als Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt einschließlich

seiner Dienststellen bezeichnet.

 

4.                   Auf einen Umweltbericht wird verzichtet , da die Änderung dahingehend

keine Auswirkungen hat.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0