Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im 0.g. B – Plan sind planungsrechtliche einige Festsetzungen enthalten, die die Vermarktung der Häuser erschweren .
So sind die Firstrichtung
vorgegeben und die Zufahrten zu den Grundstücken.
Es besteht der Wunsch beide
Festsetzungen für gegenstandslos zu erklären .
Zu überlegen ist dabei, daß vor
allem die Herausnahme der Firstrichtung das Aussehen der Bebauung völlig
verändern kann .
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Entwurf der geänderten Satzung wird dahingehend zugestimmt,
daß aus dem Teil A
(Zeichnung) der Satzung die Festsetzung
der Firstrichtung und der Zufahrten herausgenommen werden.
2.
Die Betroffenenbeteiligung erfolgt durch Auslegung.
3.
Als Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt einschließlich
seiner Dienststellen
bezeichnet.
4.
Auf einen Umweltbericht wird verzichtet , da die Änderung dahingehend
keine Auswirkungen hat.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0