Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 „Am Dorfplatz“ der Gemeinde Holthusen wurde im Jahr 2015 durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde am 16.07.2015 gefasst.

Nunmehr soll der  Satzungsbeschluss zum o.g. B-Plan gefasst werden, um das Planverfahren zum Abschluss zu bringen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 „Am Dorfplatz“ in Holthusen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.     Der Bebauungsplan Nr. 9 „Am Dorfplatz“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 9 mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Begründung

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt wurden, ist der nächste Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB.

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führte nicht zur Änderung der Planunterlagen, die eine erneute öffentliche Beteiligung der Behörden/TöB und der Öffentlichkeit erforderlich machen würden.

Der Bebauungsplan Nr. 9 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

Für den B-Plan Nr. 9 ist keine Genehmigung erforderlich, da dieser aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung eingesehen werden können.

Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Gemeinde entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                       8

Ja-Stimmen:                             5

Nein-Stimmen:                          3

Stimmenenthaltungen:              -

Ungültige Stimmen:                  -