Sitzung: 15.11.2016 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/HOL/461
Sach- und Rechtslage:
Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 „Am
Dorfplatz“ der Gemeinde Holthusen wurde im Jahr 2015 durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss
über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde am 16.07.2015 gefasst.
Nunmehr soll der
Satzungsbeschluss zum o.g. B-Plan gefasst werden, um das Planverfahren
zum Abschluss zu bringen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 „Am Dorfplatz“ in Holthusen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Am Dorfplatz“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 9 mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der
Begründung ergänzt wurden, ist der nächste Verfahrensschritt die
Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führte nicht
zur Änderung der Planunterlagen, die eine erneute öffentliche Beteiligung der
Behörden/TöB und der Öffentlichkeit erforderlich machen würden.
Der Bebauungsplan Nr. 9
ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Für den B-Plan Nr. 9 ist keine Genehmigung
erforderlich, da dieser aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo
der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung eingesehen werden können.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan
rechtsverbindlich.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeinde
entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -