Sitzung: 13.11.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/WAR/322
Sach- und Rechtslage:
Die derzeitige gültige Satzung der Gemeinde
Warsow für den Bebauungsplan „Sport- und Freizeitanlage“
wurde am 30.05.2003 in Kraft gesetzt.
Der Sportverein und die Gemeinde Warsow
beabsichtigen auf dem Gelände des Sportplatzes ein neues
Sozial- und Funktionsgebäude zu errichten.
Da das vorhandene Gebäude für die Zeit bis zu
Errichtung des neuen Gebäudes noch benötigt wird,
ist es notwendig den Bebauungsplan „Sport- und
Freizeitanlage Warsow“ zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer
Bebauungsfläche für das neu zubauende Gebäude.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach §
13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Von einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird
abgesehen.
Beschlussvorschlag:
1.) Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Sport- und
Freizeitanlage Warsow“ mit Änderung Variante alternativ.
2.) Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt den Satzungsentwurf, der Satzungsentwurf
ist
öffentlich Auszulegen und gleichzeitig
sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
3.) Die Beschlüsse der
Gemeindevertretung Warsow sind gemäß Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg – Vorpommern und der
Hauptsatzung der Gemeinde Warsow öffentlich bekannt
zumachen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des
Bebauungsplanes trägt der Sportverein.
Die Gemeinde unterstützt den Sportverein mit
einer Zuwendung von 1.500,00 € im Jahr 2014 und im Jahr 2015.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -