Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat sich in
den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Neben der Erhöhung der
Einwohnerzahlen wurde eine Infrastruktur geschaffen die der Ortsgröße
entspricht . Es hat sich aber gezeigt, daß es notwendig ist das Baugeschehen
und die Nutzung der noch vorhandenen Flächen stärker zu kontrollieren und zu
steuern um einer Fehlentwicklung entgegen zusteuern .
Der B – Plan Nr. 15 “ Dorfkern
Pampow “ der Gemeinde Pampow soll also für die im B – Plan – Bereich noch
freien Flächen Festsetzungen enthalten wie
-
Anordnung und Eingliederung von
Gebäuden
-
Festlegung der Nutzungsarten
-
Festlegung der GRZ
-
Gestaltungsfestsetzungen
-
Nutzungsbeschränkungen usw.
Die die o.g. Fehlentwicklung
verhindern sollen .
Aus diesem Grund wird der
Gemeindevertretung empfohlen für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet die Aufstellung eines B – Planes zu
beschließen .
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die Aufstellung eines B –
Planes beschlossen.
2.
Mit der Erarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Maync und Schulz
in Pampow beauftragt.
3.
Der Beschluß ist bekannt zu machen und dem Landratsamt Ludwigslust
anzuzeigen.
4.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen
.
5.
Die in der Sach- und Rechtslage gegebene Begründung wird bestätigt .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Jörg Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0