Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Neben der Erhöhung der Einwohnerzahlen wurde eine Infrastruktur geschaffen die der Ortsgröße entspricht . Es hat sich aber gezeigt, daß es notwendig ist das Baugeschehen und die Nutzung der noch vorhandenen Flächen stärker zu kontrollieren und zu steuern um einer Fehlentwicklung entgegen zusteuern .

Der B – Plan Nr. 15 “ Dorfkern Pampow “ der Gemeinde Pampow soll also für die im B – Plan – Bereich noch freien Flächen Festsetzungen enthalten wie

-          Anordnung und Eingliederung  von Gebäuden

-          Festlegung der Nutzungsarten

-          Festlegung der GRZ

-          Gestaltungsfestsetzungen

-          Nutzungsbeschränkungen usw.

 

Die die o.g. Fehlentwicklung verhindern sollen .

Aus diesem Grund wird der Gemeindevertretung empfohlen für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet  die Aufstellung eines B – Planes zu beschließen .

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die Aufstellung eines B – Planes beschlossen.

2.                   Mit der Erarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Maync und Schulz in Pampow beauftragt.

3.                   Der Beschluß ist bekannt zu machen und dem Landratsamt Ludwigslust anzuzeigen.

4.                   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen .

5.                   Die in der Sach- und Rechtslage gegebene Begründung wird bestätigt .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                Herr Jörg Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0