Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Dümmer hat sich auf seiner letzten Sitzung für die Einführung eines Schultütengeldes für die Erstklässler aus der Kita Dümmer ausgesprochen.

Die Kinder der Gemeinde Dümmer, die nach der Betreuung im Kindergarten Dümmer  oder einer anderen notwendigen integrativen Einrichtung eingeschult werden, sollen ein Schultütengeld i.H.v. 100,00 € / Kind erhalten.

Das Schultütengeld soll von der Bürgermeisterin bzw. einem Vertreter des Sozialausschusses in bar überreicht werden.

Es wird davon ausgegangen, dass im nächsten Schuljahr 11 Kinder eingeschult werden.

 

Die Kosten in Höhe von 1.100,00 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür, werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Dümmer. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 21000.59000.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die Einführung eines Schultütengeldes i.H.v. 100,00 € für die Schulanfänger aus der Kita in Dümmer und für die Kinder, die bisher eine integrative Betreuung erfuhren.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.100,- €.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0