Sitzung: 30.01.2006 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2006/DÜM/191
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Zahlung eines Begrüßungsgeldes für jedes geborene Kind,
dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der
Gemeinde Dümmer haben, ab 01.01.2006.
Es wird ein Begrüßungsgeld in Höhe von 500,00
EURO vorgeschlagen.
Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Schecks,
den Eltern durch die Bürgermeisterin oder einem Sozialausschussmitglied
übergeben. Es wird mit ca. 12 Kindern pro Jahr gerechnet.
Da im Haushalt 2006 keine finanziellen Mittel
bereit stehen, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. §52 KV
M-V. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeindevertretung, dass die
Ausgabe unvorhergesehen und unabweisbar sowie die Deckung gewährleistet ist,
werden als gegeben angenommen.
Die Deckung erfolgt aufgrund der finanziellen
Lage der Gemeinde aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage in der Haushaltsstelle
47000.63000.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung eines Begrüßungsgeldes ab
01.01.2006 sowie die Außerplanmäßige Ausgabe von 6.000,00 EUR.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0