Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zahlung eines Begrüßungsgeldes für jedes geborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz  in der Gemeinde Dümmer haben,  ab 01.01.2006.

Es wird ein Begrüßungsgeld in Höhe von  500,00  EURO vorgeschlagen.

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Schecks, den Eltern durch die Bürgermeisterin oder einem Sozialausschussmitglied übergeben. Es wird mit ca. 12 Kindern pro Jahr gerechnet.

Da im Haushalt 2006 keine finanziellen Mittel bereit stehen, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. §52 KV M-V. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeindevertretung, dass die Ausgabe unvorhergesehen und unabweisbar sowie die Deckung gewährleistet ist, werden als gegeben angenommen.

Die Deckung erfolgt aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage in der Haushaltsstelle 47000.63000.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung eines Begrüßungsgeldes ab 01.01.2006 sowie die Außerplanmäßige Ausgabe von 6.000,00 EUR.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0