Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend der Verhandlung vom 22.11.2005 zwischen der Gemeinde Dümmer und dem Landkreis Ludwigslust ergeben sich für die Betreuung in der Kita ab 01.01.2006 neue Elternbeiträge.

Krippe ganztags                        229,97 €

Kindergarten ganztags               126,62 €

Hort ganztags                             93,22 €

Der Hauptausschuss empfiehlt, die neuen Elternbeiträge mit Wirkung ab 01.02.2006 zu beschließen.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Dümmer wurde entsprechend geändert.

Anlage 1 = Änderungsdokumentation der Kita - Satzung

Anlage 2 = geänderte Kita - Satzung

 

 

Anlage 2 : Vorschlag von Herrn Borgwardt :          und die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Elternbeiträge  - wird  in der Anlage 2 gestrichen

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Dümmer mit Wirkung ab 01.02.2006.

 

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Dümmer vom 26.04.2005 tritt zum 31.01.2006 außer Kraft.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0