Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde ist für die Durchführung des Winterdienstes vor den kommunalen Grundstücken und auf kommunalen Plätzen und an den Einrichtungen verantwortlich. Um die notwendigen Arbeiten effektiver ausführen zu können, ist die Anschaffung eines Streugerätes erforderlich. Dieses Gerät kann an den vorhandenen Traktor angebaut werden. Die vorhandenen Flächen werden schneller abgestumpft und die Unfallgefahr wird dadurch kurzfristig beseitigt. Durch das Streuen per Hand kann das nicht gewährleistet werden. Die Kosten betragen 2.200,00 €.

Diese Mittel stehen im Vermögenshaushalt nicht zur Verfügung. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 KV M-V müssen außerplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar sein. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.93500 und wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.200,00 € für die Anschaffung eines Streugerätes für den Winterdienst

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0