Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Buswartehalle in Dümmer an der Hauptstraße wurde am 24.04.2005 bei einem Verkehrsunfall völlig zerstört. Schadenersatzansprüche wurden bei der zuständigen Versicherung angemeldet. Die Neuerrichtung war notwendig und ist zwischenzeitlich erfolgt. Es sind Kosten in Höhe von 6.423,11 € entstanden. Diese Mittel stehen im Vermögenshaushalt nicht zur Verfügung.

Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 KV M-V müssen außerplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar sein. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle

3.63000.94600 und wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

Der Rückerstattung des Betrages wurde am 01.12.2005 bei der Versicherung angefordert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.423,11 € für die Neuerrichtung der Bushalle.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0