Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2005/DÜM/188
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Buswartehalle in Dümmer an der Hauptstraße wurde am 24.04.2005 bei einem Verkehrsunfall völlig zerstört. Schadenersatzansprüche wurden bei der zuständigen Versicherung angemeldet. Die Neuerrichtung war notwendig und ist zwischenzeitlich erfolgt. Es sind Kosten in Höhe von 6.423,11 € entstanden. Diese Mittel stehen im Vermögenshaushalt nicht zur Verfügung.
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Nach § 52 KV M-V müssen außerplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar
sein. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle
3.63000.94600 und wird vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage gedeckt.
Der Rückerstattung des Betrages wurde am
01.12.2005 bei der Versicherung angefordert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
6.423,11 € für die Neuerrichtung der Bushalle.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0