Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2005/DÜM/186
Beschluss:
Herr Simann 2. Stellv. Bürgermeister übernimmt die Versammlungsleitung.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V)
hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der
Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 17.10.2005.
Die Bürgermeistein unterliegt lt.
Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV
M- V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2004, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau
Janett Rieß
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0