Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Gemeinde Schossin  und der WEMAG besteht seit 1991 ein auf 20 Jahre  abgeschlossener Konzessionsvertrag. Der Vertrag regelt u.a. die Versorgung des Gemeindegebietes mit elektrischer Energie, die Benutzung der gemeindeeigenen Straßen , Wege und Plätze zum Zwecke der Energieversorgung sowie die Zahlung von Konzessionsabgabe an die Gemeinde.

Laut Vertrag wäre spätestens im Jahre 2008 mit Neuverhandlungen zu beginnen.

Gerade in den letzten Jahren wurden zahlreiche gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt, die es angeraten erscheinen lassen, den Konzessionsvertrag auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Es handelt sich zum Beispiel um das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes v. 24.04.1998, welches u.a.die Wegebenutzungsrechte neu regelte  (mehrere Nutzer der gleichen Wegefläche denkbar) und generell den Strommarkt öffnete .

Diesen neuen Rahmenbedingungen wird der bestehende Konzessionsvertrag nicht gerecht .

Für die Gemeinde Schossin kommt es darauf an, für ihr Gebiet die Stromversorgung zukunftsorientiert  zu regeln und damit weitere langfristige Investitionen zu sichern.

Bereits in der Vergangenheit hat sich hier die WEMAG nicht nur als zuverlässiger

Partner , sondern auch als wichtige Finanzierungsquelle für den Gemeindehaushalt erwiesen .

Die Wartung und Instandsetzung auch der vorhandenen elektrotechnischen Anlagen im Interesse der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben.

 

Für den neuen Wegenutzungsvertrag wird wiederum eine  20-jährige Laufzeit angestrebt. Um einen reibungslosen Übergang der Vertragsbeziehungen zu sichern, und damit auch die vertragliche Grundlage für die kommunale Konzessionseinnahme, muß die vorzeitige Vertragsbeendigung mit einem Neuabschluß verbunden werden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist mit einer Frist von mindestens 2 Jahren bis zum Wirksam werden des neuen Vertrages zu rechnen .

Die neue Bezeichnung des Wegenutzungsvertrages resultiert aus den gesetzlichen Bestimmungen, dass es die ”Konzessionen” im herkömmlichen Sinne bei den Energielieferanten nicht mehr gibt. Das heißt, jede zugelassene Firma ist berechtigt als Energieversorger tätig zu werden .

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die vorzeitige Aufhebung des laufenden Konzessionsvertrages und den Abschluß eines Wegenutzungsvertrages für das Gemeindegebiet.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und die notwendigen Verhandlungen zu führen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0