Sitzung: 20.12.2005 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2005/SCH/071
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Schossin und der WEMAG besteht seit 1991 ein auf 20
Jahre abgeschlossener
Konzessionsvertrag. Der Vertrag regelt u.a. die Versorgung des Gemeindegebietes
mit elektrischer Energie, die Benutzung der gemeindeeigenen Straßen , Wege und
Plätze zum Zwecke der Energieversorgung sowie die Zahlung von Konzessionsabgabe
an die Gemeinde.
Laut Vertrag wäre spätestens im Jahre 2008 mit
Neuverhandlungen zu beginnen.
Gerade in den letzten Jahren wurden zahlreiche
gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt, die es angeraten erscheinen lassen,
den Konzessionsvertrag auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Es handelt sich
zum Beispiel um das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes v.
24.04.1998, welches u.a.die Wegebenutzungsrechte neu regelte (mehrere Nutzer der gleichen Wegefläche
denkbar) und generell den Strommarkt öffnete .
Diesen neuen Rahmenbedingungen wird der
bestehende Konzessionsvertrag nicht gerecht .
Für die Gemeinde Schossin kommt es darauf an, für
ihr Gebiet die Stromversorgung zukunftsorientiert zu regeln und damit weitere langfristige
Investitionen zu sichern.
Bereits in der Vergangenheit hat sich hier die
WEMAG nicht nur als zuverlässiger
Partner , sondern auch als wichtige
Finanzierungsquelle für den Gemeindehaushalt erwiesen .
Die Wartung und Instandsetzung auch der vorhandenen
elektrotechnischen Anlagen im Interesse der Versorgungssicherheit und
Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben.
Für den neuen Wegenutzungsvertrag wird wiederum
eine 20-jährige Laufzeit angestrebt. Um
einen reibungslosen Übergang der Vertragsbeziehungen zu sichern, und damit auch
die vertragliche Grundlage für die kommunale Konzessionseinnahme, muß die
vorzeitige Vertragsbeendigung mit einem Neuabschluß verbunden werden.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist mit
einer Frist von mindestens 2 Jahren bis zum Wirksam werden des neuen Vertrages
zu rechnen .
Die neue Bezeichnung des Wegenutzungsvertrages
resultiert aus den gesetzlichen Bestimmungen, dass es die ”Konzessionen” im
herkömmlichen Sinne bei den Energielieferanten nicht mehr gibt. Das heißt, jede
zugelassene Firma ist berechtigt als Energieversorger tätig zu werden .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die
vorzeitige Aufhebung des laufenden Konzessionsvertrages und den Abschluß eines
Wegenutzungsvertrages für das Gemeindegebiet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und die notwendigen Verhandlungen
zu führen .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0