Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Durch den Rücktritt des bisherigen Wehrführers zum Jahresende 2005 und die Wahl des bisherigen stellvertretenden Wehrführers zum Amtswehrführer wurden beide Wahlfunktionen vakant.

Nach der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Neuwahl vorzunehmen.

Am 09.12.2005 hat die Neuwahl stattgefunden.

Gemäß § 12 Abs.3 Brandschutzgesetz M-V bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs.1 werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt. Der ehemalige Wehrführer ist nach § 33 Landesbeamtengesetz M-V aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des Kameraden Sebastian Noffke zum Gemeindewehrführer

 

und

 

Detlef Wessels zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

 

Der Bürgermeister entläßt den Kameraden Norbert Otte zum 31.12.2005 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Sebastian Noffke zum 01.01.2006 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer der Gemeinde Wittenförden.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Detlef Wessels zum 01.01.2006 in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Wittenförden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

An der Höhe der Aufwandsentschädigung gibt es keine Veränderungen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0