Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2005/WIT/200
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Durch den Rücktritt des bisherigen Wehrführers
zum Jahresende 2005 und die Wahl des bisherigen stellvertretenden Wehrführers
zum Amtswehrführer wurden beide Wahlfunktionen vakant.
Nach der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ist
eine Neuwahl vorzunehmen.
Am 09.12.2005 hat die Neuwahl stattgefunden.
Gemäß § 12 Abs.3 Brandschutzgesetz M-V bedarf die
Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs.1 werden der Gemeindewehrführer und sein
Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt. Der
ehemalige Wehrführer ist nach § 33 Landesbeamtengesetz M-V aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
zu entlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des Kameraden Sebastian
Noffke zum Gemeindewehrführer
und
Detlef Wessels zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer.
Der Bürgermeister entläßt den Kameraden Norbert Otte zum 31.12.2005 aus
dem Ehrenbeamtenverhältnis.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Sebastian Noffke zum
01.01.2006 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer der Gemeinde
Wittenförden.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Detlef Wessels zum
01.01.2006 in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretenden Wehrführer der
Gemeinde Wittenförden.
Finanzielle Auswirkungen:
An der Höhe der Aufwandsentschädigung gibt es keine Veränderungen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0