Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Auf Grund des Beschlusses 2005/WIT/195 erwarb die Gemeinde diverse Grundstücke. Für dieses Jahr sind aus diesem Erwerb Belastungen aus Kaufpreiszahlung (zu zahlen bis zum 31.12.2005 auf Notaranderkonto) und Nebenkosten ca. 375.000,- Euro zu erwarten.

Zur Zeit sind in der betreffenden Haushaltsstelle noch ca. 20.000,- Euro verfügbar, so dass überplanmäßige Ausgaben von 355.000,- Euro notwendig sind. Eine Nachtragssatzung kann aus zeitlichen Gründen nicht mehr für 2005 in Kraft gesetzt werden. Die Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe gem. §52 KV M-V in der Haushaltsstelle 9/3.88000.93200 liegen vor. Die Deckung erfolgt vorläufig aus nicht in den Anspruch genommenen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 355.000,- Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0