Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/WIT/199
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund des Beschlusses 2005/WIT/195 erwarb die Gemeinde diverse Grundstücke. Für dieses Jahr sind aus diesem Erwerb Belastungen aus Kaufpreiszahlung (zu zahlen bis zum 31.12.2005 auf Notaranderkonto) und Nebenkosten ca. 375.000,- Euro zu erwarten.
Zur Zeit sind in der betreffenden Haushaltsstelle
noch ca. 20.000,- Euro verfügbar, so dass überplanmäßige Ausgaben von 355.000,-
Euro notwendig sind. Eine Nachtragssatzung kann aus zeitlichen Gründen nicht
mehr für 2005 in Kraft gesetzt werden. Die Voraussetzung für eine
überplanmäßige Ausgabe gem. §52 KV M-V in der Haushaltsstelle 9/3.88000.93200
liegen vor. Die Deckung erfolgt vorläufig aus nicht in den Anspruch genommenen
Mitteln der Allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
überplanmäßige Ausgabe von 355.000,- Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0