Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan (Stand 1. Änderung). Nun soll ein Teilbereich geändert werden.

Die Veranlassung für die Änderung eines Teilbereiches ergibt sich insbesondere aus dem Planungserfordernis im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Tennisplatzes.

Die Gemeindevertretung beschließt, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden im Bereich des Flurstückes Nr. 68/71 der Flur 2 der Gemarkung Wittenförden zu ändern, um die Übereinstimmung mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohngebiet “Woltersmoor” in dem Gebiet herzustellen. Das Gebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Gebiet ist in der Anlage dargestellt.

 

2.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0