Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2005/WIT/189
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Wittenförden und der WEMAG
besteht seit 1991 ein auf 20 Jahre abgeschlossener Konzessionsvertrag. Der
Vertrag regelt u.a. die Versorgung des Gemeindegebietes mit elektrischer
Energie, die Benutzung der gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze zum Zwecke
der Energieversorgung sowie die Zahlung von Konzessionsabgabe an die Gemeinde.
Laut Vertrag wäre spätestens im Jahre 2008 mit Neuverhandlungen zu beginnen.
Gerade in den letzten Jahren wurden zahlreiche
gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt, die es angeraten erscheinen lassen,
den Konzessionsvertrag auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Es handelt sich
zum Beispiel um das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes v.
24.04.1998, welches u.a. die Wegebenutzungsrechte neu regelte (mehrere Nutzer
der gleichen Wegefläche denkbar) und generell den Strommarkt öffnete.
Diesen neuen Rahmenbedingungen wird der
bestehende Konzessionsvertrag nicht gerecht.
Für die Gemeinde Wittenförden kommt es darauf an,
für ihr Gebiet die Stromversorgung zukunftsorientiert zu regeln und damit die
Planungshoheit für das Gemeindegebiet zu sichern. Hierbei sollte auf einen
Partner zurückgegriffen werden, der in der Region verwurzelt ist und in der
Vergangenheit gezeigt hat, dass er unbürokratisch und beweglich auf die
Bedürfnisse und Interessen der Gemeinde reagieren kann. Flexible und schnelle
Koordinierung von notwendigen Erschließungsmaßnahmen für Wohn– und
Gewerbegebiete müssen auch in Zukunft gewährleistet sein, die Wartung und
Instandsetzung auch der vorhandenen elektrotechnischen Anlagen im Interesse der
Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben. Ganz
allgemein braucht die Gemeinde auch in Zukunft einen Partner der Kooperativ und
schnell auf alle anfallenden Probleme reagieren kann, nicht zuletzt auch bei
den immer wieder einmal notwendig werdenden Leitungsveränderungen im
Gemeindegebiet.
Für den neuen Wegenutzungsvertrag wird wiederum
eine 20-jährige Laufzeit angestrebt. Um einen reibungslosen Übergang der
Vertragsbeziehungen zu sichern, soll die vorzeitige Vertragsbeendigung mit
einem Neuabschluß verbunden werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist
mit einer Frist von ca. 2,5 Jahren bis zum Wirksam werden des neuen Vertrages
zu rechnen.
Die neue Bezeichnung des Wegenutzungsvertrages resultiert
aus den gesetzlichen Bestimmungen, da es die ”Konzessionen” im herkömmlichen
Sinne bei den Energielieferanten nicht mehr gibt. Das heißt, jede zugelassene
Firma ist berechtigt als Energieversorger tätig zu werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die vorzeitige Aufhebung des laufenden Konzessionsvertrages und den Abschluß eines Wegenutzungsvertrages für das Gemeindegebiet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und die notwendigen Verhandlungen
zu führen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0