Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat am 08.06.2005 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 16 “Am Kegel” gefasst.

Nun liegt ein 1. Entwurf für den B-Plan vor.

 

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB soll eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Der Öffentlichkeit ist zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die vorgezogene Beteiligung erfolgt durch Auslegung des 1. Entwurfes im Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf für die Dauer von 1 Monat und die Beteiligung der Behörden. Auf die vorgezogene Beteiligung wird durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Pampow hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt den 1. Entwurf des B-Plan Nr. 16 “Am Kegel”.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum 1. Entwurf des B-Plan Nr. 16 “Am Kegel” gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB.
  3. Die vorzeitige Beteiligung erfolgt durch Auslegung im Amt Stralendorf für die Dauer von 1 Monat. Auf die Auslegung wird durch Aushang in den Bekanntmachungskästen hingewiesen. Parallel werden die Behörden beteiligt und um Äußerung gebeten.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0