Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

 

Herr Käselau übernimmt die Versammlungsleitung .

 

Sach- und Rechtslage:

Nach §  61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs.  4 KV M- V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am  17.10.2005

Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2004, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004  und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                            Herr Volker Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  4

Ja-Stimmen:                                                                  4

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0