Sitzung: 13.12.2005 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 2005/ZÜL/070
Beschluss:
Herr Käselau übernimmt die Versammlungsleitung .
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V)
hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M- V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der
Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 17.10.2005
Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2004, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr
Volker Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0